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Mann und Frau schauen auf ein Tablet im Wohnzimmer

Guter Tipp: "Weiterempfehlen, was gefällt"

50 € Prämie für jede Weiterempfehlung

Kunden empfehlen Kunden

Unter Freunden hilft man sich. Man teilt positive Erlebnisse, hält zusammen und gibt dem anderen gerne einen guten Tipp. Denn was für einen selber gut ist, das ist es auch für andere.

Wir freuen uns, wenn unsere Kunden unsere Leistungen schätzen und uns aus Überzeugung weiterempfehlen. Hierfür bedanken wir uns mit einer attraktiven Prämie.

 

So funktioniert's

1. Sie sind bereits zufriedener Kunde bei der Volksbank Mittelhessen und möchten uns an Bekannte oder Freunde weiterempfehlen?

Empfehlen Sie eines der folgenden Produkte an eine Person weiter, die bisher noch kein Kunde bei der Volksbank Mittelhessen ist:

  • Privates Girokonto mit aktiver Geschäftsverbindung (kein Basiskonto, kein YoungBankingKonto)
    (regelmäßiger Gehaltseingang, Ausbildungsvergütung etc. vorausgesetzt)
  • Geldanlage (Union Investment, R+V-Versicherung oder Bankdepot mit Einmalanlage mind. 5.000 EUR oder Sparplan mtl. mind. 50 EUR)
  • Privatkredit (Kreditbetrag mind. 5.000 Euro)
  • Baufinanzierung (Kreditbetrag mind. 50.000 Euro)
  • Bausparen (Bausparvertrag Schwäbisch Hall mind. 30.000 EUR)


2. Die Person schließt das gewünschte Produkt ab und wird neuer Kunde der Volksbank Mittelhessen.

3. Im Anschluss beantragt der neue Kunde innerhalb von 8 Wochen über das untenstehende Formular die Prämienauszahlung und hinterlegt die Daten des Prämienempfängers.  Die Prämie zahlen wir zeitnah aus.

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Als Prämie erhalten Sie von uns eine 50 Euro-Gutschrift auf Ihr Konto.


Häufige Fragen & Bedingungen

Unsere Teilnahmebedingungen

Welche Bedingungen gelten für den Werber (=Prämienempfänger)?
Eine Prämie kann nur an volljährige Werber ausgezahlt werden, welche zudem Kunde der Volksbank Mittelhessen sind. Ausgenommen sind die Mitarbeiter der Bank.

Wer kann geworben werden?
Geworben werden dürfen Volljährige, die bislang noch kein Kunde der Volksbank Mittelhessen sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige geworben werden, die eine Ausbildung absolvieren. Das Werben innerhalb der eigenen Familie ist nicht möglich.

Sofern andere Geschenke/Vergünstigungen eingeräumt wurden, hat der Werbende keinen Anspruch auf eine Prämie.

Die Prämie wird pro geworbenem Kunde nur einmalig ausgezahlt, auch wenn mehrere Produkte abgeschlossen wurden.

Welche Empfehlungen werden prämiert?
Die Auszahlung der Prämie für die Vermittlung des empfohlenen Interessenten erfolgt, sobald eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Eröffnung eines privaten Girokontos mit aktiver Geschäftsverbindung (regelmäßiger Gehaltseingang, Ausbildungsvergütung etc.) - Ausgenommen: Keine Prämie für die Eröffnung eines Basiskontos oder eines YoungBankingKontos
  • Abschluss einer Geldanlage bei Union Investment, R+V-Versicherung oder Bankdepot über mind. 5.000 Euro Einmalanlage oder Sparplan (ab 50 Euro monatlich)
  • Inanspruchnahme eines Privatkredits über mind. 5.000 Euro
  • Vermittlung einer Baufinanzierung über mind. 50.000 Euro
  • Abschluss eines Bausparvertrages bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall über mind. 30.000 EUR


Bis wann muss der Antrag auf Prämienauszahlung eingereicht werden?

Ihr Antrag kann bis 8 Wochen nach Produkt- bzw. Leistungsabschluss online eingereicht werden. Spätere Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Wann erfolgt die Auszahlung der Prämie?
Die Prämie in Höhe von 50 Euro wird im Regelfall innerhalb weniger Tage ausgezahlt (mit Ausnahme des Girokontos: Hier erfolgt die Prämienauszahlung nach ca. 4 Monaten, sofern das Konto einen regelmäßigen Gehaltseingang aufweist).

Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

Nach Absenden des Formulars zur Prämienauszahlung wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für den Erhalt einer Prämie erfüllt sind.

Die Prämie wird im Regelfall innerhalb weniger Tage ausgezahlt (mit Ausnahme des Girokontos: Hier erfolgt die Prämienauszahlung nach ca. 4 Monaten, sofern das Konto einen regelmäßigen Gehaltseingang aufweist).

Kann ich mich auch selbst als Neukunde werben?

Nein, eine Selbstwerbung ist nicht möglich. Der Neukunde und der Werber können nicht dieselbe Person sein.


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