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Benachrichtigungsservices auf einen Blick

Immer auf dem Laufenden bleiben und nichts verpassen

Im OnlineBanking & in der VR Banking App stehen Ihnen kostenlos verschiedene praktische Benachrichtigungsservices zur Verfügung, wie z.B.

  • Elektronisches Postfach: Benachrichtung bei neuen Eingängen in Ihrem elektronischen Postfach
  • Kreditkarten: Bei Kreditkartenumsätzen bzw. dem Einsatz Ihrer Kreditkarte im Ausland 
  • Girokonto: Benachrichtungen zu neuen Umsätzen auf Ihrem Girokonto


Wo Sie sich die einzelnen Benachrichtigungsservices einrichten können, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

ePostfach: Ab 19.05.2026 geht's los!

Schon gesehen?

Ihr OnlineBanking kann Sie jetzt automatisch informieren, wenn neue Dokumente in Ihrem ePostfach für Sie da sind.

  • Kontoauszüge
  • Nachrichten
  • Wichtige Informationen

Eine kurze E‑Mail von uns genügt – und Sie bleiben immer auf dem Laufenden.

Ab dem 19.05.2026 erhalten Sie beim Login in Ihr Online-Banking einen Hinweis zur Aktivierung. Richten Sie den EMail-Benachrichtigungsservice gerne schon jetzt ein – so sind Sie bestens vorbereitet.

ePostfach: Benachrichtigungen zum elektronischen Postfach per E-Mail

Informationen zum Email-Benachrichtigungsservice Ihres elektronischen Postfachs
  • Richten Sie sich jetzt den E-Mail-Benachrichtigungsservice für Ihr ePostfach ein und bleiben Sie somit immer auf dem Laufenden, wenn neue Nachrichten & Dokumente in Ihrem ePostfach eingehen. 
     

    Warum sollten Sie den E-Mail-Benachrichtigungsservice aktivieren?

    • Rechtssicherheit bei der Zustellung Ihrer Dokumente:
      Mit der E-Mail-Benachrichtigung gelten neue Eingänge in Ihrem ePostfach als nachvollziehbar, dokumentierbar und rechtlich ordnungsgemäß zugestellt.
      Dokumente in Ihrem ePostfach werden  10 Jahre für Sie archiviert.
    • Automatische Information bei Posteingängen:
      Kein manuelles Nachsehen mehr – Sie verpassen keine wichtigen Informationen.
    • Schutz Ihrer Interessen - auch bei Vollmachten:
      Wenn Sie für andere Personen bevollmächtigt sind (z. B. als gesetzlicher Vertreter, Betreuer oder Mitkontoinhaber), werden Sie ebenfalls zuverlässig über neue Posteingänge im ePostfach informiert.
    • Einfache Verwaltung:
      Sie können die hinterlegte E-Mail-Adresse jederzeit selbst ändern – z. B. zwischen privater und geschäftlicher Adresse – direkt im OnlineBanking.

    Über welche Eingänge im ePostfach werden Sie per E-Mail-Benachrichtigung informiert?

    • Mitteilungen, Nachrichten, Briefe, Kontoauszüge, Kreditkarten-Umsatzaufstellungen, Wertpapiermitteilungen, Versicherungsdokumente, Beratungsdokumente usw.

    Wie oft erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung über Postfach-Eingänge?

    • Am Tag des Posteingangs in Ihrem Postfach erhalten Sie abends eine Benachrichtigung per Email.
    • Die Email wird auch zugestellt, wenn Sie ggf. im Laufe des Tages Ihr ePostfach bereits eingesehen haben.
Einrichtung im OnlineBanking
  • Aktivierung im OnlineBanking:

    • Öffnen Sie das elektronische Postfach im OnlineBanking.
    • Klicken Sie auf das 3-Punkte-Menü auf der rechten Seite (unterhalb des blauen Buttons "Nachricht schreiben"). Folgende Benachrichtigungen stehen dort zur Verfügung:

      1) "Benachrichtigungsservice" für Posteingänge und Korrespondenzen mit Ihrer Volksbank Mittelhessen. 
      2) "Verbundpostfächer verwalten" für Posteingänge der Unternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall, Union Investment und R+V Versicherung.

    • Die Einrichtung wird für jedes Postfach einzeln vorgenommen.  So haben Sie die Möglichkeit gesonderte Email-Adressen pro Postfach zu hinterlegen.
    • Die erfasste Email-Adresse muss aus Sicherheitsgründen im Anschluss verifiziert werden. (Eine Bestätigungsmail dazu finden Sie in Ihrem privaten Email-Postfach.)
    • Nach der Verifizierung bzw. Bestätigung der korrekt erfassten Email-Adresse ist der Benachrichtigungsservice eingerichtet und Sie erhalten künftig Mitteilungen, wenn neue Eingänge im OnlineBanking-Postfach vorhanden sind.

    Über den untenstehenden Button leiten wir Sie direkt zum Benachrichtigungsservice im elektronischen Postfach:

Einrichten in der Banking App
  • Aktivierung in der VR Banking App:

    • Öffnen Sie die VR Banking App und tippen Sie oben rechts auf das Glockensymbol
    • Folgende Benachrichtigungen stehen dort zur Verfügung:

      1) "Postfach"
       für Posteingänge und Korrespondenzen mit Ihrer Volksbank Mittelhessen.
      2) "Verbundpostfach"
      für Posteingänge der Unternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall, Union Investment und R+V Versicherung.
    • Die Einrichtung wird für jedes Postfach einzeln vorgenommen. So haben Sie die Möglichkeit gesonderte Email-Adressen pro Postfach zu hinterlegen.
    • Die erfasste Email-Adresse muss aus Sicherheitsgründen im Anschluss verifiziert werden. (Eine Bestätigungsmail dazu finden Sie in Ihrem privaten Email-Postfach.)
    • Nach der Verifizierung bzw. Bestätigung der korrekt erfassten Email-Adresse ist der Benachrichtigungsservice eingerichtet und Sie erhalten künftig Mitteilungen, wenn neue Eingänge im OnlineBanking-Postfach vorhanden sind.

Girokonto: Benachrichtigung zu Umsätzen und/oder Kontostand zum Girokonto

Einrichtung in der Banking App
  • Die Verwaltung der salden- und umsatzbezogenen Benachrichtigungen ist ausschließlich in der Banking App und nicht im OnlineBanking möglich.

    So funktioniert´s:


    Benachrichtigung zu Umsätzen

    • Wählen Sie zunächst in Ihrer Kontoübersicht das Konto aus, für welches Sie den Service einrichten möchten und tippen Sie darauf. Nutzbar sind Girokonten sowie Tagesgeldkonten.
    • Hinweis: Sie können für jedes Konto eine eigene Benachrichtigung festlegen.
    • Klicken Sie nun auf die drei Punkte in der oberen rechten Ecke des Bildschirms. Wählen Sie nun den Punkt "Benachrichtigungsservice" aus.
    • Tippen Sie bei "Umsätze" auf den blauen Button "Neue Benachrichtigung".
    • Nun können Sie einstellen, bei welchen Beträgen Sie eine Benachrichtigung über neue Umsätze erhalten möchten.
    • Tipp: Um Benachrichtigungen über Abbuchungen zu erhalten, setzen Sie bitte im Feld "Betrag von" ein Minus vor die Zahl (z.B. -2.000).
    • Zudem können Sie festlegen, welche Informationen in der Push-Nachricht auf Ihrem Smartphone angezeigt werden sollen. Diese Informationen werden z.B. auf Ihrem Sperrbildschirm auf Ihrem Smartphone dargestellt.


    Benachrichtigung zum Kontostand

    • Unter dem Punkt "Kontostand" ist es möglich eine automatische Benachrichtigung für den Kontostand einzustellen (z.B. bei Über- oder Unterschreiten eines bestimmten Wertes).

Kreditkarten: Verschiedene Benachrichtigungen zu Kreditkarten

Einrichtung Benachrichtigung zu Kreditkartentransaktionen
  • Den Benachrichtigungsservice für Kreditkartentransaktionen können Sie im OnlineBanking & in der Banking App aktivieren bzw. deaktivieren.

    So funktioniert´s:


    Einrichtung im OnlineBanking

    • Nach dem Login ins OnlineBanking (Browseranwendung über unsere Website) erreichen Sie die Einrichtung des Benachrichtigungesservices über den Reiter Privatkunden > Girokonto & Bezahlen > Karte bearbeiten > Kreditkartentransaktionen > Einstellungen
    • Hier können Sie die Push-Benachrichtigung einrichten bzw. deaktivieren.


    Einrichtung in der Banking App

    • Sie erreichen den Benachrichtigungsservice für Kreditkartentransaktionen im App-Menü (unten rechts) unter
    • > Karten > Unter der Anzeige Ihrer Kreditkarte
      > Klick auf "Kartentransaktionen anzeigen"
      > Klick auf Einstellungen (Symbol oben rechts)
    • Für Transaktionen mit Ihrer Kreditkarte können Sie den  "Push-Benachrichtigungsservice" einrichten. 
    • Dies dient dazu, einen besseren Überblick zu haben, wenn Ihre Kreditkarte eingesetzt wurde.
Benachrichtig bei Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden Währung
  • Dieser Benachrichtigungsservice kann ausschließlich im OnlineBanking (Browseranwendung über unsere Website) eingerichtet werden.

    Wozu dient dieser Service?

    Beim Einsatz Ihrer girocard oder Mastercard / VISA Debit- oder Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln.
    Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden Währung.
    Sie haben die Möglichkeit, Informationen zur Währungsumrechnung und den dabei ggf. anfallenden Kosten elektronisch zu erhalten.
    Diese Informationen versenden wir separat für jede auf Sie ausgestellte Karte. Die dafür notwendigen Konfigurationen nehmen Sie bitte hier vor.
     

    So funktioniert´s:

    • Login ins OnlineBanking über unsere Website
    • Klick auf den Reiter "Service & Mehrwerte" in der oberen Navigationsebene
    • Klick auf "Benachrichtigungen" in der mittleren Navigationsebene
    • Gerne leiten wir weiter > Zum Service im OnlineBanking