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Frau guckt sich ein Bild auf Ihrem Handy zu Finanzen im Griff der Volks- und Raiffeisenbank an

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die FAQ "Empfängerprüfung (VOP) im OnlineBanking" oder "Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden".

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Änderungen des Betragslimits

Die Neuregelungen beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 08.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert.

Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung
 

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Volksbank Mittelhessen eG per 01.01.2025 umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert. 

Empfängerprüfung (VOP) Allgemein

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" bzw. grün zurückmeldet?
  • Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

    Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?
  • Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
  • Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).
     

    Entscheidungshilfe:

    Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

    • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
    • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
    • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
    • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
    • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung?

    Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.

  • Antwort: Ja.

    Opt-In sollte genutzt werden.

    Weitere Informationen zu Opt-In stellen wir Ihnen in Kürze hier zur Verfügung.

    Antwort: Nein.

    Opt-Out kann genutzt werden.

    • Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt
    • Keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig
    • Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In)
Wie kann ich mich auf die Empfängerprüfung vorbereiten?
  • Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit.

    Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

    Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.

    Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen.

Als Firmenkunde nutzen Sie bei Fragen oder zur Unterstützung gerne das das folgende Kontaktformular: