Tagesgeld Plus

Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist

Eine Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist? Die gibt es! Das Tagesgeld Plus (VR-Kündigungsgeld) bietet eine sichere Geldanlage mit einer Kündigungsfrist von nur 35 Tagen.

Alle Details auf einen Blick

  • Anlage ab 5.000€
  • Attraktive Zinsen
  • Ohne feste Laufzeit
  • Kündigungsfrist von 35 Tagen
  • Kein Fremdwährungsrisiko

Durch die monatliche Ansammlung der Zinsen, direkt auf Ihrem Tagesgeld Plus-Konto, profitieren Sie zudem vom Zinseszinseffekt.

Bei Ihrer Volksbank Mittelhessen können Sie Ihr Tagesgeld Plus-Konto ganz einfach und kostenfrei online oder in einer unserer Filialen eröffnen lassen.

Konditionen

Betrag ab Zinssatz
5.000 € 2,25% p.a.

 


 

Der Zinssatz ist variabel.

Teilauszahlungen sind bis zu einem Restwert von 5.000€ möglich.


Die Zinsen werden monatlich auf das Tagesgeld Plus-Konto (VR-KündigungsGeld-Konto) gutgeschrieben und im nächsten Monat mitverzinst.

Stand 19.02.2024

Dokumente

Produktinformationsblatt

Tagesgeld Plus (VR-KündigungsGeld)

 

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FAQ

 

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das VR-KündigungsGeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.


Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.


 

Kann ich beliebig viel Geld als VR-KündigungsGeld anlegen?

Sie können so viel Geld als VR-KündigungsGeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Es gibt jedoch eine Mindestanlage von 5.000€.


 

Wann bekomme ich meine Zinsen?

Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich auf Ihr VR-KündigungsGeld-Konto gutgeschrieben. Die Zinsen werden dort angesammelt und im nächsten Monat mitverzinst.


 

Welche Laufzeit hat mein VR-KündigungsGeld?

Das VR-KündigungsGeld ist eine unbefristete Kapitalanlage. Sie bestimmen die Laufzeit. Der Vertrag endet durch Ihre aktive Kündigung und nach Ablauf der zuvor festgelegten Kündigungsfrist.


 

Kann ich auch Teilbeträge abheben?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der zuvor festgelegten Kündigungsfrist. Es muss zudem gewährleistet sein, dass auch nach dem Abheben des Teilbetrags die Mindestanlagesumme von 5.000€ nicht unterschritten wird; andernfalls ist nur eine vollständige Kündigung der Einlage zulässig.


 

Wie kann eine Aufstockung oder eine (Teil-)Kündigung angestoßen werden?

Eine Aufstockung / (Teil-)Kündigung kann nur über die Filiale / die Berater angestoßen werden. Eine Überweisung vom bzw. auf das Kündigungsgeld ist technisch nicht möglich.

Wir sind für Sie da

Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin bequem online. Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen und auch per Videoberatung direkt bei Ihnen zu Hause!