Wie schnell komme ich an mein Geld?
Sie können das VR-KündigungsGeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.
Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.
Kann ich beliebig viel Geld als VR-KündigungsGeld anlegen?
Sie können so viel Geld als VR-KündigungsGeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Es gibt jedoch eine Mindestanlage von 5.000€.
Wann bekomme ich meine Zinsen?
Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich auf Ihr VR-KündigungsGeld-Konto gutgeschrieben. Die Zinsen werden dort angesammelt und im nächsten Monat mitverzinst.
Welche Laufzeit hat mein VR-KündigungsGeld?
Das VR-KündigungsGeld ist eine unbefristete Kapitalanlage. Sie bestimmen die Laufzeit. Der Vertrag endet durch Ihre aktive Kündigung und nach Ablauf der zuvor festgelegten Kündigungsfrist.
Kann ich auch Teilbeträge abheben?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der zuvor festgelegten Kündigungsfrist. Es muss zudem gewährleistet sein, dass auch nach dem Abheben des Teilbetrags die Mindestanlagesumme von 5.000€ nicht unterschritten wird; andernfalls ist nur eine vollständige Kündigung der Einlage zulässig.
Wie kann eine Aufstockung oder eine (Teil-)Kündigung angestoßen werden?
Eine Aufstockung / (Teil-)Kündigung kann nur über die Filiale / die Berater angestoßen werden. Eine Überweisung vom bzw. auf das Kündigungsgeld ist technisch nicht möglich.