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Anstehende EBICS-Änderungen

Euro-Eilüberweisungen zum November 2026

Die deutsche Kreditwirtschaft lässt zum November 2026 die nachstehenden Dateiformate für Non-SEPA-Zahlungsaufträge abschalten.
Konkret bedeutet dies, dass folgende Formate ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingereicht bzw. abgerufen werden können:

  • pain.001.001.03_GBIC_1 / pain.001.001.03_GBIC_2 / pain.001.001.03_GBIC_3 (Euro-Eilüberweisungen)

Sofern diese Dateiformate von Ihnen bei uns eingereicht oder abgerufen werden, werden Sie von uns eine entsprechende Korrespondenz erhalten. Wir bitten Sie in diesem Fall, Ihre Dateiformate bis spätestens zum November 2026 zu ändern. Gegebenenfalls ist hierfür ein Update bzw. eine Umstellung Ihrer Software notwendig, welche die Zahldateien erstellt. Bitte kontaktieren Sie hierfür den dort zuständigen Support.
 
Bei Fragen oder bei Bedarf an Unterstützung rund um die Umstellung der Dateiformate nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Abschaltung Dateiformate für Auslandsüberweisungen 

Neues Kundenformat für Auslandszahlungen (AXZ)

Allgemeine Informationen

Im Auslandszahlungsverkehr stehen größere Änderung bevor: Das heutige und seit Jahrzehnten in Deutschland für die Einreichung von Auslandszahlungsverkehr eingesetzte Kundenformat DTAZV wird durch ein XML-Format abgelöst und gemäß des DK Format LifeCycle zum 14. November 2026 entfallen. Damit hält der heute bereits bei SEPA eingesetzte ISO Standard 20022 auch im Auslandszahlungsverkehr Einzug.

Die aktuelle Umstellung hebt sich von anderen Initiativen im Zahlungsverkehr dadurch ab, dass sie in eine Vielzahl von Prozessen eingreift.

Für Sie bedeutet die Migration Anpassungen bei den Schnittstellen und verarbeiteten Systemen, um die neuen Formate einsetzen zu können. Gleichzeitig bietet die Umstellung aber auch die Möglichkeit, mehr und besser strukturierte Daten rund um den Zahlungsverkehr zu verwenden.

Bei der Zahlungsinitiierung können z. B. im neuen Format eine eindeutige Zahlungsreferenz, strukturierte Adressdaten sowie zusätzliche Informationen zum Verwendungszweck mitgegeben werden. Durch den erhöhten und strukturierten Informationsgehalt wird es für Systeme leichter, Zahlungen automatisch abzugleichen und damit manuelle Eingriffe zu reduzieren. 

Dennoch ist je nach eingesetzten Systemen und gelebten Prozessen der Migrationsaufwand nicht unerheblich und kann hohen internen Abstimmungsaufwand bedeuten. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die anstehende Migration und die fachlichen Anforderungen. Auswirkungen auf die DFÜ-Kundenbedingungen ergeben sich nicht.    

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht den aktuellen LifeCycle der Formate im Auslandszahlungsverkehr auf ihrer Homepage unter https://www.ebics.de/de/aktuelles

Strukturierte Adressdaten

Bei Zahlungen mit Auslandsbezug müssen, wie bisher, Adressdaten zu den beteiligten Parteien angegeben werden. Anders als die heutigen AZV-Formate verwendet das neue pain.001 Format nur strukturierte Adressfelder. Das bedeutet, jede Adressangabe wird in einem definierten Feld dargestellt. Am Beispiel von deutschen Adressen stehen der Name des Auftraggebers, Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt und das Land jeweils in einem eigenen Feld.

Aufgrund neuer internationaler Vorgaben wird die rein unstrukturierte Adressangabe ab dem 14. November 2026 nicht mehr akzeptiert. Um eine reibungslose und schnelle Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen auch in Zukunft sicherzustellen, müssen Adressdaten in einem strukturierten oder hybriden Format übermittelt werden.

Vollständig strukturierte Adressdaten (empfohlen):  Alle Adressdaten (Name, Straße, Hausnummer, PLZ usw.) werden von den Firmenkunden in strukturierter Form in den dafür vorgesehenen, separaten Feldern übermittelt. Dies stellt die effizienteste Verarbeitung sicher. 

Semi-strukturierte (hybride) Adressbelegung: Dieses Format kombiniert strukturierte Pflichtangaben mit unstrukturierten Zusatzinformationen. Darin sind Stadt und Land Pflichtangaben. In den Freitextzeilen (<AdrLine>) dürfen ergänzende Angaben unstrukturiert gemacht werden (bspw. für Straße und Hausnummer). Bei Verwendung des hybriden Adressformats sind jedoch nur 2 Zeilen AdrLine zulässig.

Online-Webinar

Diese Umstellung erfordert Anpassungen in Ihren Systemen und Prozessen. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu einem kostenfreien Webinar ein.
Termin: 17. August 2026, 12:00 Uhr
Anmeldung:  https://events.teams.microsoft.com/event/e806028b-b200-4f4d-8891-4608429473b4@9c95f08c-5b50-44fa-a497-68f08eacf90c

Abschaltung SEPA-Versionen 3.0 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6 zum November 2026

Gemäß der Version 1.8 des SEPA LifeCycle der deutschen Kreditwirtschaft werden zum November 2026 die folgenden SEPA-Versionen eingestellt:

  • V3.0 / V3.1 / V3.2 / V3.3 / V3.4 / V3.5 / V3.6

Sofern Sie diese SEPA-Formate für Ihre Zahlungsaufträge verwenden, werden Sie von uns eine entsprechende Korrespondenz erhalten. Wir bitten Sie in diesem Fall, die Version Ihrer einzureichenden Zahlungsaufträge bis spätestens zum November 2026 zu ändern. Gegebenenfalls ist hierfür ein Update bzw. eine Umstellung Ihrer Software notwendig, welche die Zahldateien erstellt.
Bei Fragen oder bei Bedarf an Unterstützung rund um die Abschaltung der SEPA-Versionen in Profi cash nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Sofern Sie eine andere Software verwenden (SFirm, Starmoney Business,...), kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Ansprechpartner für den Support Ihrer Zahlungsverkehrssoftware.
 
Achtung: Sofern Sie derzeit die SEPA-Versionen 3.0 / 3.1 / 3.2 /3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6 verwenden und bis zum November 2026 keine Handlungsmaßnahmen ergreifen, ist ab diesem Zeitpunkt das Versenden von Zahlungsverkehrsaufträgen mit diesen Versionen nicht mehr möglich!