Auf dieser Seite möchten wir Ihre Fragen rund um das Urteil klären, welches vom Bundesgerichtshof am 27.04.2021 erlassen wurde. Wir ergänzen stetig die am häufigsten gestellten Fragen.
BGH Urteil
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 sowohl Nr. 1 Abs. 2 als auch Nr. 12 Abs. 5 der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Darin wurde die bis dato genutzte Vorgehensweise der Banken zur Vereinbarung neuer AGB-Klauseln oder Preise (Zustimmung zu den neuen Regelungen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist widerspricht) für nicht zulässig erklärt. Die AGB und Preise müssen also neu vereinbart werden und auch künftig müssen Sie AGB- oder Preisänderungen aktiv zustimmen, bevor Änderungen wirksam werden.
Wir haben dieses Urteil als Chance gesehen und dazu genutzt unser Girokonto-Angebot noch kundenfreundlicher und zeitgemäß zu gestalten: fair, übersichtlich und unkompliziert.
Bitte achten Sie auf das im Anschreiben angegebene Datum. Für die Aufrechterhaltung unserer Geschäftsbeziehung und dadurch die weitere Führung Ihres Girokontos in unserem Haus ist es zwingend notwendig, dass Sie unseren AGB, Preisen und dem Kontomodellwechsel zustimmen.
Sollten Sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums zustimmen, können Konsequenzen bis hin zur Aufhebung der gemeinsamen Geschäftsbeziehung folgen, da keine gültige Vertragsgrundlage vorhanden ist.
Dies würden wir sehr bedauern, da wir in diesem Fall keine Grundlage für eine rechtlich sichere Fortführung unserer Geschäftsverbindung haben werden und im letzten Schritt gezwungen wären, diese aufzuheben.
An der Kontonummer ändert sich nichts.
Es ergeben sich keine Auswirkungen für Ihre restlichen Konten und Anlagen. Sollten Sie kein Girokonto in unserem Haus führen, werden Sie trotzdem aufgefordert Ihre Zustimmung zu unseren AGB und Preisen zu erteilen, um weiterhin eine gültige Grundlage für die gemeinsame Geschäftsbeziehung zu erhalten.
Auch künftige Änderungen bedürfen Ihrer aktiven Zustimmung.
Leider sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies können wir auch gerne zukünftig in elektronischer Form tun. Lassen Sie sich dazu einfach für das elektronische Postfach freischalten.