Information zur Beschwerde gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Aufgrund stetig steigender Zahlen der Opfer von Zwangsarbeit oder Sklaverei bzw. der Anzahl der Menschen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten, sowie globaler Umweltprobleme, die zu einem großen Teil aus internationalen Lieferketten resultieren, wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) ins Leben gerufen.

Ein vertrauensvoller und transparenter Umgang mit Hinweisen auf Verletzungen umweltbezogener bzw. menschenrechtsbezogener Pflichten ist der Volksbank Mittelhessen eG wichtig. Daher stellen wir ein Beschwerdeverfahren gem. § 8 Abs. 1 LkSG zur Verfügung, welches die Vorgaben der §§ 8 und 9 LkSG erfüllt.

1. Wer hat die Möglichkeit einen Verstoß zu melden?
Der Meldeweg steht jeder Person, sowohl extern als auch intern, zur Verfügung. Über diesen Meldeweg haben Sie die Möglichkeit, Verstöße in Bezug auf das LkSG zu melden.

2. Was kann gemeldet werden?
Die Meldung zu LkSG-Verstößen beinhaltet beispielsweise Bedenken in Bezug auf:
Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit
• Keine Beschäftigung eines Kindes unter dem Alter, mit dem die Schulpflicht endet, wobei das Beschäftigungsalter 15 Jahre nicht unterschreiten darf
• Keine Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit, kein Verrichten von unerlaubten Tätigkeiten oder Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind
Nicht-Diskriminierung
• Schutz vor Ungleichbehandlung in Beschäftigung, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung
• Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz
Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und fairer Entlohnung
• Zahlung eines für den Lebensunterhalt ausreichenden und angemessenen Lohns
• Einhaltung von nationalen Gesetzen und Verordnungen zu Arbeitszeiten
• Beachtung der geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, um der Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
• Keine Missachtung der Vereinigungsfreiheit oder des Rechts auf Kollektivverhandlungen
Verbot der Korruption
• Verbot jeglicher Form von Korruption oder Bestechung
Minimierung der Umweltbelastung
• Schutz der Umwelt sowie umweltgerechter Umgang mit natürlichen Ressourcen
• Umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen

3. Wo legt man Beschwerde ein?
Volksbank Mittelhessen eG
Schiffenberger Weg 110
35394 Gießen
lieferkette@vb-mittelhessen.de

4. Welche Informationen brauchen wir?
Um Beschwerden / Hinweisen gerecht zu werden, hilft uns eine möglichst detaillierte Darstellung des Verstoßes.
- Name, Kontaktdaten des Hinweisgebers (freiwillig)
- Wer hat einen Verstoß begangen?
- Wann erfolgte der Verstoß?
- Was ist passiert bzw. gegen was wurde verstoßen?
- Wo erfolgte der Verstoß?

5. Was geschieht mit den Informationen?
Jede Meldung wird von uns geprüft und kontrolliert. Um den Hinweisgeber (m/w/d) zu schützen, bieten wir selbstverständlich die Möglichkeit, Verstöße mit Wunsch der vertraulichen Behandlung der eigenen Personen- und Kontaktdaten zu melden. Beachten Sie jedoch bitte, dass uns Ihre Kontaktdaten bei der Aufklärung etwaiger Verstöße helfen können. Sofern Sie uns diese Kontaktdaten mitteilen, garantieren wir Ihnen, dass wir ohne Ihre Zustimmung diese nur dem Beschwerdeteam und den beteiligten Fachabteilungen offenlegen. In seltenen Fällen ist es möglich, dass die Volksbank Mittelhessen eG verpflichtet wird, die Daten der meldenden Person offenzulegen. Dies kann auch durch Dritte erfolgen, wie z. B. Strafverfolgungsbehörden oder Regierungsbehörden.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung garantieren wir die Bestätigung des Erhalts. Sofern die Informationen Ihrer Meldung nicht ausreichen, um diese zu überprüfen, werden wir erneut mit Ihnen in Kontakt treten, um diese zu spezifizieren.
Auf Nachfrage wird Ihnen die Volksbank Mittelhessen eG eine Rückmeldung zum Stand der Überprüfung Ihrer Meldung zur Verfügung stellen. Weiterhin werden wir Ihnen regelmäßig eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben, bis diese abgearbeitet ist.