Vertreterversammlung der Volksbank Mittelhessen

Hervorragendes Geschäftsjahr mit solidem Wachstum - Sieben Prozent Dividende für die Mitglieder

Gießen, 26.04.2013

Vertreterversammlung der Volksbank Mittelhessen
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Prof. Dr. Hubert Jung (links) ließ es sich nicht nehmen, Herrn Remmele (Mitte) vor der versammelten Vertreterschaft für seine Verdienste herzlich zu danken. Eine Laudatio hielt außerdem WP StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Horst Kessel (rechts), Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes e.V.

Gießen. In wenigen Monaten fällt der Startschuss für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum „Single Euro Payments Area“, genannt SEPA. Die EU-Verordnung soll die bargeldlosen Zahlungen wie Überweisungen oder Lastschriften innerhalb Europas harmonisieren und dadurch den europäischen Binnenmarkt fördern. Zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen werden für den Kunden künftig kaum noch Unterschiede erkennbar sein. Doch nicht nur die Banken in ihrer Funktion als Zahlungsverkehrsdienstleister, auch die Endkunden müssen sich auf wesentliche Änderungen einstellen. Um gewerbliche Kunden, Kommunen und Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen, startet die Volksbank Mittelhessen eine Serie von Veranstaltungen im gesamten Geschäftsgebiet. Die Zeit drängt! Viele haben das Thema bislang ignoriert, nur wenige sind schon SEPA-fit.

Denn während sich Privatkunden zunächst einmal „nur“ an die Umstellung der Kontonummern und Bankleitzahlen gewöhnen müssen, haben gewerbliche Kunden mit einem komplexen Zahlungsverkehr, aber auch Vereine und Kommunen umfassende Vorkehrungen zu treffen, zum Beispiel in Sachen Lastschrifteneinzug. So sind sämtliche Kontoverbindungen auf IBAN und BIC umzuwandeln. Die IBAN ist die neue internationale Bankkontonummer, die International Bank Account Number. BIC steht für Bank Identifier Code bzw. Business Identifier Code, die neue internationale Bankleitzahl. Beides zusammen ersetzt die bisherige Bankverbindung, also die nationale Kontonummer und Bankleitzahl.

Jeder Kunde, der Forderungen bzw. Beiträge per Lastschrift einzieht, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer und ein gültiges SEPA-Mandat. Ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der beispielsweise durch Vereine eingereichten Lastschriften. In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer über die Homepage der Deutschen Bundesbank zu beantragen. Notwendig ist außerdem die Vergabe einer Mandatsreferenznummer. Dabei können bestehende Einzugermächtigungen in ein SEPA-Basislastschrift-Mandat gewandelt werden. Auch die Zahlungsverkehrssoftware muss eventuell ausgetauscht oder aktualisiert werden, da SEPA-Dateien in einem anderen Format erzeugt werden. Diese und viele weitere Informationen werden im Rahmen der Volksbank-Veranstaltungen vermittelt.