Angaben zum Insolvenz-/Restschuldverfahren

Sie können nun in wenigen Schritten die Prolongation eines bereits bestehenden Festgelds zur Anlage der Insolvenzmasse direkt online beantragen.

Den aktuellen Zinssatz entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF:

Die Prolongation des Festgelds ist frühestens 35 Tage vor Fälligkeit und spätestens bis zum 4. Bankarbeitstag vor Fälligkeit möglich.

Nach Ablauf der Prolongation von 180 Tagen wird das Guthaben automatisch wieder dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto des Insolvenzschuldners gutgeschrieben.



Projekt

25.04.1