Ab 14. September 2019:
- Mehr Sicherheit im Online-Banking
- Mehr Komfort bei Überweisungen
- Höhere Sicherheit bei Kreditkartenzahlungen im Internet
Seit dem 14. September 2019 ist die sogenannte Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wirksam. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Damit sind das Online-Banking, die VR-BankingApp sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten.
Kurzum: Sicheres, komfortableres und transparenteres Online-Banking.
Liebe Kunden,
beachten Sie bitte: Zur Sicherheit werden Sie alle 90 Tage dazu aufgefordert, sich beim Login in Ihr Online-Banking oder auch bei einer Umsatzabfrage, mit einer TAN zu identifizieren. Dies gilt ebenfalls für die VR-Banking App, sofern die Gerätebindung nicht durchgeführt wurde.
Hinweis:
Unsere TAN-Verfahren per VR-SecureGo App oder per Sm@rt-TAN plus Photo-TAN-Generator sind kostenlos.
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1. Neuerungen im Online-Banking |
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Zukünftig geben Sie beim Login in Ihr Online-Banking in regelmäßigen Abständen (i.d.R. alle 90 Tage) zusätzlich zu Ihrem VR-NetKey und Ihrer PIN noch eine TAN ein.
Die erstmalige TAN-Eingabe für das Login in Ihr Online-Banking ist seit Dezember 2019 nötig und ab diesem Zeitpunkt jeweils alle 90 Tage.
Eine Beispielansicht für die TAN-Eingabe beim Login finden Sie in der Grafik links.
Überweisungen bis zu einem Betrag von 30 Euro führen Sie zukünftig bequem ohne die Eingabe einer TAN durch.
Hierbei steht Ihre Sicherheit selbstverständlich im Vordergrund: Nach fünf TAN-losen Überweisungen, bzw. einer Gesamthöhe von 100€, geben Sie bei der nächsten Transaktion wieder wie gewohnt eine TAN ein.
Interne Umbuchungen
Umbuchungen zwischen Ihren eigenen Konten sind ebenfalls ohne TAN-Eingabe möglich.
Gemäß der PSD2-Richtlinie ist beim Abruf von Kontoumsatzdaten größer als 90 Tage ebenfalls eine TAN-Eingabe erforderlich. Dies betrifft den Finanzmanager in Ihrem eBanking.
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2. Neuerungen in der VR-Banking App |
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Auch in der VR-Banking App ist grundsätzlich alle 90 Tage die Eingabe einer TAN beim Login erforderlich. Zur komfortableren Nutzung stehen Ihnen jedoch zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie nutzen bereits Kwitt oder mobileCash?
Sehr gut, dann brauchen Sie nichts weiter zu tun und können die VR-Banking App wie gewohnt weiter nutzen. Eine TAN-Eingabe beim Login ist nicht notwendig.
Sie nutzen noch kein Kwitt oder mobileCash?
Zukünftig ist genau wie beim Online-Banking alle 90 Tage die Eingabe einer TAN erforderlich, wenn Sie sich in der VR-Banking App anmelden.
Sie haben jedoch die Möglichkeit eine sogenannte "Gerätebindung" vorzunehmen. Hierauf werden Sie einmalig beim Start der VR-Banking App hingewiesen. Tippen Sie einfach auf "Jetzt registrieren" und bestätigen Sie die Gerätebindung mit einer TAN.
Hierdurch entfällt die Eingabe einer TAN alle 90 Tage.
Sie haben das Hinweisfenster zur Gerätebindung bereits übersprungen?
Kein Problem, wählen Sie links im Menü den Punkt "Einstellungen". Dort tippen Sie auf "Gerät registieren" und nehmen die Gerätebindung vor.
Ohne die Registrierung für Kwitt oder mobileCash oder die Gerätebindung sind Umsatzabfragen Ihrer Konten nur bis zu einem Zeitraum der letzten 90 Tage möglich.
Mit der Registrierung für Kwitt oder mobileCash oder die Gerätebindung sind alle Umsatzabfragen möglich.
Auf Grund der Vorgaben der PSD2-Richtlinie wird der Finanzmanager in der VR-Banking App nicht mehr verfügbar sein. Den Finanzmanager können Sie weiterhin wie gewohnt in Ihrem Online-Banking nutzen.
Wussten Sie schon? Sie können in Ihre VR-Banking App auch bequem alle Ihre Konten von Fremdbanken integrieren und verwalten.
Unter "Einstellungen" und "Bankverbindung hinzufügen" können Sie einfach und schnell neue Konten hinzufügen.
Ein Team: Die VR-Banking App + VR-SecureGo
Ihre Bank immer in der Hosentasche dabei: Nutzen Sie zukünftig alle Funktionen der VR-Banking App, z.B. Überweisungen, Brokerage oder Serviceaufträge.
Jetzt umsteigen von mobileTAN auf VR-SecureGo!
Ihre Vorteile
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3. Neuerungen beim Online-Einkauf mit Ihrer Kreditkarte |
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Aufgrund der gesetzlichen Änderung durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) benötigen Sie bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte ab dem 01.01.2021 zwingend ein spezielles TAN-Verfahren. Ihre Einkäufe mit der Kreditkarte bestätigen Sie ab dann einer TAN. Dies dient der zusätzlichen Sicherheit Ihrer Transaktionen.
Registrierung für eines der Sicherheitsverfahren
Die Regstrierung zu den Verfahren Mastercard® Identity Check™ oder Visa Secure ist ganz einfach und in nur wenigen Schritten möglich. Hierbei können Sie auswählen, ob Sie die TANs für die Authentifizierung von Kreditkartenzahlungen entweder via SMS oder per Push-Nachricht in der VR-SecureGo Plus App erhalten möchten.
Sie haben den Aktivierungscode für die Registrierung bereits angefordert?
Nach der Eingabe des vorliegenden Aktivierungscodes ist Ihr Registrierungsprozess abgeschlossen. Sollten Sie Ihren Aktivierungscode evtl. nicht mehr vorliegen haben, können Sie ihn gerne erneut bestellen. Die Zusendung erfolgt in Ihr elektronische Postfach, bzw. falls Sie dieses noch nicht nutzen, erhalten Sie den Aktivierungscode per Post.
Der nachfolgende Erklärfilm zeigt beispielhaft am Mastercard® Identity Check™, wie die Registrierung und die Online-Zahlungen mit Ihrer Debit- und Kreditkarte von Mastercard® oder Visa funktionieren.
Quelle: DZ BANK (Stand: Mai 2019)
Über die folgenden Links können Sie sich in wenigen Schritten für Mastercard® Identity Check™ oder Verified by Visa (zukünftig Visa Secure) registrieren.
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4. Verwaltung von Zugriffen durch Drittanbieter |
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Mit der Umsetzung der PSD2-Vorgaben können Sie Drittanbietern den Zugriff auf bestimmte Kontoinformationen erlauben sowie Zahlungsauslösungen durchführen lassen.
In der sogenannten Zugriffsverwaltung in Ihrem Online-Banking können Sie jederzeit kontrollieren, welchen Drittanbieter Sie berechtigt und welche Zahlungen Drittanbieter durchgeführt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Ihnen stehen diese Daten bis 180 Tage rückwirkend zur Verfügung.
Sie finden die Zugriffsverwaltung in Ihrem Online-Banking unter Banking » Service » Konten & Verträge.
Kontoauswahl | Hier wählen Sie aus, für welches Zahlungskonto Informationen angezeigt werden sollen. Wenn zu dem Konto keine Berechtigungen erteilt worden sind, wird nur die Möglichkeit "Neue Berechtigung erteilen" angeboten. |
Bereich unterhalb der Kontoauswahl | Hier sehen Sie, für welche kartenausgebenden Zahlungsdienstleister Berechtigungen erteilt wurden. Mit Klick auf "+" können Sie sich weitere Informationen anzeigen lassen oder Berechtigungen sperren. |
Neue Berechtigungen erteilen | Unterhalb der Kontoauswahl steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, einem dritten Zahlungsdienstleister die Abfrage zu erlauben, ob ein bestimmter Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Die Anzahl der Abfragen ist unbeschränkt. |
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5. FinTS / HBCI (Software) |
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Für die Nutzung Ihres Bankings über eine Zahlungsverkehrssoftware (z.B. Profi cash) gelten ebenfalls die Vorgaben für PSD2.
Folgende Neuerungen ergeben sich für die Nutzung:
Am 13. Januar 2018 sind aufgrund europäischer Vorgaben mit der "Payment Services Directive2" (PSD2) bzw. dem "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. Kontoführende Zahlungsdienstleister, zu denen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen, müssen ab dem 14. September 2019 Drittanbietern einen Zugang zu den Konten ihrer Kunden zur Verfügung stellen – vorausgesetzt, die Kunden haben ihnen dafür eine Erlaubnis erteilt. Zuvor waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt. Jetzt kann der Kunde aber im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität selbst entscheiden, ob er die Daten bzw. seine PIN an Drittdienste weitergeben möchte. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, erfolgt dann der Zugriff dieser Drittdienste über eine technische Schnittstelle Ihrer Volksbank Mittelhessen eG. Mit dieser Schnittstelle werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards weiterhin gewahrt.
Nein, ein Drittanbieter kann grundsätzlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. In unserem Online-Banking steht Ihnen eine entsprechende Zugriffsverwaltung zur Verfügung, mit der Sie beispielsweise auch Drittanbietern Zugriffsberechtigungen wieder entziehen können.
Gemäß PSD2 darf die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im Online-Banking nicht mehr als fünf Minuten betragen. Wir haben diese Vorgabe umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass zur Verlängerung der Session eine Bewegung der Mouse oder Ähnliches nicht ausreicht. Es ist eine Transaktion erforderlich, die den Online-Banking-Server anspricht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Abruf von Umsatzdaten oder den Aufruf der TAN-Verwaltung bzw. der Zugriffsverwaltung.