Bedingungen Empfehlungsprogramm

Kunden empfehlen Kunden - Unsere Teilnahmebedingungen


Welche Bedingungen gelten für den Werber (=Prämienempfänger)?
Eine Prämie kann nur an volljährige Werber ausgezahlt werden, welche zudem Kunde der Volksbank Mittelhessen sind. Ausgenommen sind die Mitarbeiter der Bank.

Wer kann geworben werden?
Geworben werden dürfen Volljährige, die bislang noch kein Konto bei der Volksbank Mittelhessen unterhalten, sofern keine negativen Schufa-Einträge bestehen. Darüber hinaus dürfen auch Minderjährige geworben werden, die eine Ausbildung absolvieren.

Sofern andere Geschenke/Vergünstigungen eingeräumt wurden, hat der Werbende keinen Anspruch auf eine Prämie.

Welche Empfehlungen werden prämiert?
Die Auszahlung der Prämie für die Vermittlung des empfohlenen Interessenten erfolgt, sobald eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Das neu eröffnete private Girokonto* weist eine aktive Geschäftsverbindung auf (regelmäßiger Gehaltseingang, Ausbildungsvergütung etc.)
  • Abschluss einer Geldanlage bei Union Investment über mind. 5.000 Euro Einmalanlage oder Sparplan (ab 50 Euro monatlich)
  • Inanspruchnahme eines Privatkredits über mind. 5.000 Euro
  • Vermittlung einer Baufinanzierung über mind. 50.000 Euro

Bitte beachten Sie:
Der Empfehlungscoupon muss spätestens bei der Eröffnung des Kontos vorliegen. Nachträglich eingehende Empfehlungen können nicht prämiert werden.

Die Prämie in Höhe von 50 € wird ca. 10 Wochen nach Abschluss und nur bei Einhaltung der genannten Kriterien ausgezahlt.


*ausgenommen: Eröffnung Basiskonto