Freistellungsauftrag

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Die gesetzliche Höchstgrenze seit 01.01.2023 lautet:

  • 1.000Euro bei einer Einzelperson
  • 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Mittelhessen eG einen Freistellungsauftrag erteilen.

Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor oder wird die Höhe des vorliegenden Freistellungsauftrags überschritten, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.


Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag erstmals einreichen oder einen vorhandenen ändern?

Sie können Ihren Freistellungsauftrag entweder bequem online ändern oder das Formular ausdrucken und uns zuschicken.

Freistellungsauftrag im Online-Banking

Bequem online einrichten und ändern: Verfügen Sie über einen Zugang zu unserem Online-Banking? Dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online einrichten und ändern.

Formular zum Freistellungsauftrag

Wenn Sie über keinen Online-Banking Zugang verfügen, können Sie das Formular hier direkt herunterladen: Bitte schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben Sie das Formular in einer unserer Filialen ab.


Weitere Fragen

Wie verhält es sich bei Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen.

Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.