SCHUFA - Sicherheit für Kunde und Bank

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Information ist alles: Die SCHUFA speichert über 728 Millionen Daten von mehr als 66 Millionen Menschen. Diese Daten sind Basis für Entscheidungen zum Beispiel von Banken, Händlern oder Handy-Anbietern. Was weiß die SCHUFA und welche Daten gibt sie weiter?

Wobei hilft die SCHUFA?

Nutzen für Privatpersonen
Die SCHUFA ermöglicht Vertragsabschlüsse binnen Minuten. Sie versorgt ihre Vertragspartner schnell mit den Informationen, die sie für eine Entscheidung bei einem Vertragsabschluss benötigen. Müsste der Kunde diese selbst erbringen und das Unternehmen sie erst auf Echtheit prüfen, wäre das langwieriger. Ferner können Privatpersonen Eigenauskünfte nutzen, um ihre Vertrauenswürdigkeit bei Dritten zu unterstreichen, zum Beispiel bei Vermietern oder Arbeitgebern.

Nutzen für Unternehmen
Die Informationen der SCHUFA zur Kreditwürdigkeit eines Kunden sind Basis für das Risikomanagement eines Unternehmens. Darüber hinaus kann die SCHUFA Angaben beispielsweise zu Bankverbindungen oder Adressen durch eine Plausibilitätsprüfung schnell auf ihre Richtigkeit prüfen. So können fehlerhafte Angaben korrigiert, aber auch Betrug vorgebeugt werden.


Schufa-Auskunft „to go“

SB-Terminal zur Selbstauskunft in Gießen und Marburg
 

  • SCHUFA-Selbstauskunft direkt zum Mitnehmen
  • Für Mitglieder, Kunden und Nichtkunden
  • Verfügbar in Gießen, Marburg und Bad Nauheim


Mitglieder, Kunden und Nichtkunden erhalten an einem speziellen SB-Terminal der Schufa eine „Selbstauskunft to go“, direkt zum Mitnehmen.

Schufa-Terminal in Marburg

Eine Selbstauskunft der Schufa schafft eine erste Grundlage für gegenseitiges Vertrauen. Mit der auf Original-Papier der Schufa gedruckten Selbstauskunft lassen sich zum Beispiel Vermieter von der eigenen finanziellen Zuverlässigkeit überzeugen.

In nur wenigen Minuten erhalten Sie Ihre SCHUFA-Auskunft fertig ausgedruckt. Das SB-Terminal ist während der üblichen Öffnungszeiten verfügbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksbank Mittelhessen stehen Ihnen bei Fragen zur Bedienung des Terminals gerne zur Verfügung.

Die Schufa berechnet für diesen Service ein Entgelt in Höhe von 29,95 Euro. Das Entgelt wird bequem per Lastschrift eingezogen.

Aktueller Hinweis

Die Schufa-Terrminals in Gießen, Marburg und Bad Nauheim sind aufgrund eines technischen Defekts derzeit außer Betrieb. Wir bemühen uns darum, Ihnen diesen Service so schnell wie möglich wieder anbieten zu können. Stand: Juli 2024

Hinweis: Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis wie Personalausweis oder Reisepass sowie eine girocard (Bankkarte) mit.


Informationen einholen

Es gibt keine Rundumauskunft

Vertragspartner der SCHUFA erhalten nur Auskunft über das, was für das Geschäft relevant ist, das der Anfrage zugrunde liegt, und nur bei berechtigtem Interesse. Die SCHUFA informiert sowohl über positive als auch über negative Merkmale. Informationen über Kundenbeziehungen zu anderen Vertragspartnern werden nicht weitergegeben.

Eigenauskunft

Privatpersonen erfahren auf Nachfrage alles, was die SCHUFA über sie gespeichert hat. Verbraucher haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht zu erfahren, woher die gespeicherten Daten kommen, an wen sie weitergeleitet wurden und zu welchem Zweck sie erhoben wurden. Einmal im Jahr können alle Verbraucher kostenlos eine Auskunft über ihre momentan gespeicherten Daten von der SCHUFA bekommen.

Gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft

In bestimmten Fällen ist die SCHUFA gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Das gilt zum Beispiel bei Anfragen von Staatsanwaltschaften, die sich auf die Strafprozessordnung berufen, oder gegenüber Finanzämtern, die durch die Abgabenordnung ein Recht auf bestimmte Informationen haben. Über derartige Anfragen erhalten die Betroffenen selbst nur Auskunft von der jeweiligen abfragenden Behörde.

Scoring

Auch Score-Werte sind Teil der Information, die die SCHUFA erteilt. Der Score-Wert soll die Kreditwürdigkeit einer Person anzeigen. Er wird aus allen Daten ermittelt, die über diese Person gespeichert sind. Bei der Eigenauskunft teilt die SCHUFA den Basis-Score-Wert für die allgemeine Kreditwürdigkeit mit. Vertragspartner erhalten auf Anfrage den Branchen-Score-Wert einer Person. Dieser gibt das Ausfallrisiko bezogen auf ihre Branche an. Kreditinstitute legen den Score-Wert eines Kunden zugrunde, um den Zinssatz für einen Kredit zu berechnen. Je niedriger der Score-Wert ist, desto höher ist der Zinssatz, den die Bank zu ihrer eigenen Absicherung fordert.


Datenschutz

Welche Daten speichert die SCHUFA?

  • Personenbezogene Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Anschriften
  • So genannte "positive Merkmale": bestehende Girokonten, Kreditkarten, Kredit-, Leasing- und Bausparverträge, Kundenkonten bei Handelshäusern oder Telekommunikationsunternehmen
  • So genannte "negative Merkmale": Nicht vertragsgemäßes Verhalten, zum Beispiel angemahnte und nicht bestrittene Forderungen oder nach gerichtlicher Entscheidung, eidesstattliche Versicherungen, geplatzte Kredite, Eröffnung privater Insolvenzverfahren
  • Nicht gespeichert: Angaben zum Einkommen, zu vorhandenem Vermögen, zu Beruf, zu Nationalität oder Familienstand.

 

Woher kommen die Daten?

Datenlieferanten sind die über 9.000 Vertragspartner der SCHUFA, wie zum Beispiel Kreditinstitute, Handelshäuser, Versandhändler, Internethändler, Telekommunikationsanbieter oder Versorgungsunternehmen, die der SCHUFA Informationen über ihre Kunden liefern. Die SCHUFA erhält aber auch Daten aus öffentlichen Quellen, beispielsweise aus Schuldnerverzeichnissen von Amtsgerichten.
 

Wann werden die Daten wieder gelöscht?

  • Giro- und Kreditkartenkonten: nach Kontoauflösung
  • Versandhandelskonten: drei Jahre nach Eingang der Daten bzw. bei Eingang der Mitteilung über die Kontoauflösung
  • Kredite: nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
  • Nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte: nach ihrer Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
  • Titulierte Forderungen: nach ihrer Erledigung, drei Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte: nach drei Jahren oder bei Eingang der Mitteilung, dass der Eintrag beim Amtsgericht gelöscht wurde

Bundesdatenschutzgesetz

Grundlage für die Arbeit mit Datensätzen ist das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses regelt unter anderem, unter welchen Umständen Daten weitergegeben werden dürfen:

  • nur bei berechtigtem Interesse desjenigen, der die Information anfragt,
  • nur für Geschäfte in nennenswertem Umfang und
  • nur die Daten zu der Person, die mit dem anfragenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis eingehen will oder bereits eines hat.


SCHUFA-Klausel

Im Kreditbereich müssen betroffene Personen über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken holen darüber hinaus auch das schriftliche Einverständnis hierfür von ihren Kunden ein. Damit entbindet die Person (Unterzeichner) den Kreditgeber von der Bankgeheimnispflicht. Der Kreditgeber kann dann Daten über die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften mit einem Verbraucher an die SCHUFA weitergeben.