Übertragungsmöglichkeit von Guthaben bei Gemeinschaftskonten ab 01.12.2021

Innerhalb der einmonatigen Zahlungssperre können der Schuldner und die anderen Mitkontoinhaber, die nicht Schuldner sind, Guthaben von dem Gemeinschaftskonto auf eigene Zahlungskonten bei der Bank übertragen.

Die Pfändung bleibt für das Zahlungskonto des Schuldners wirksam, nicht aber für die Zahlungskonten der anderen Mitkontoinhaber des Gemeinschaftskontos.

  1. Antrag Umstellung auf Pfändungsschutzkonto
  2. Kontaktdaten & Rechtliche Informationen
  3. Zusammenfassung
Antrag Umstellung auf Pfändungsschutzkonto

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Auftrag zur Übertragung von Guthaben aus einem gepfändeten Gemeinschaftskonto

Mit diesem Auftrag bitten Sie um Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein eigenes Zahlungskonto bei der Volksbank Mittelhessen innerhalb der einmonatigen Zahlungssperre.

Ihr Gemeinschaftskonto wurde aufgrund einer Pfändung gesperrt.

Wie lange ist das her?

Maßgeblich ist das Zustelldatum Ihrer ältesten Pfändung an die Bank als Drittschuldner.
Das Zustelldatum sehen Sie auf dem Schreiben der Volksbank Mittelhessen - "Eine Pfändung für Sie ist eingegangen/Zahlauftrag".

Wichtiger Hinweis:

Es tut uns leid. Die Übertragung von Guthaben ist in diesem Fall leider nicht mehr möglich!

Wichtiger Hinweis:

Bitte bedenken Sie, dass Aufträge nur innerhalb der banküblichen Arbeitstage bearbeitet werden. Um noch innerhalb der einmonatigen Sperrfrist zu bleiben, müssen Sie diese Bearbeitungszeit bei Ihrer Beauftragung berücksichtigen.

Sie können einmal einen Auftrag zur Übertragung innerhalb der einmonatigen Sperrfrist stellen, d.h. die Übertragung findet spätestens am 2 Werktag nach Auftragserteilung statt. Sofern danach weitere Geldeingänge auf dem Gemeinschaftskonto eingehen, wird automatisch am letzten Tag der Sperrfrist, ein weiterer Pro-Kopf-Anteil, auf das von Ihnen im Auftrag genannte Girokonto übertragen. Weitere Übertragung zwischen diesen beiden Terminen auf Ihr Konto sind nicht möglich.
Bsp: Ihnen wurden bereits durch diesen Auftrag 400 Euro übertragen (Pro-Kopf-Anteil) zwischenzeitlich gehen auf dem Gemeinschaftskonto weitere 600 Euro und 200 Euro ein. In diesem Fall werden wir Ihnen automatisch am letztmöglichen Tag der Sperrfrist Ihren Pro-Kopf-Anteil von 300 Euro und 100 Euro also insgesamt weitere 400 Euro übertragen.

Persönliche Angaben zum Auftraggeber

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir nur Aufträge für unsere eigenen Kunden durchführen können. Dies erkennen Sie daran, dass Ihre IBAN die Bankleitzahl der Volksbank Mittelhessen enthält (51390000).

Angaben zum Gemeinschaftskonto

Von welchem Gemeinschaftskonto bei der Volksbank Mittelhessen
(DExx 5139 0000 xxxx xxxx xx) soll Ihr Pro-Kopf-Anteil übertragen werden?

Pro-Kopf-Anteil bedeutet:
Das Guthaben des Gemeinschaftskonto zum Bearbeitungszeitpunkt des Auftrags, wird durch die Anzahl der Kontoinhaber geteilt. z.B.: 800 Euro bei zwei Kontoinhabern: Hier ist die Übertragung von 400 Euro pro Mitkontoinhaber möglich.

Angaben zum Gutschriftskonto

Wichtiger Hinweis:
Das hier angegebene Girokonto muss Ihr eigenes Einzel-Zahlungsverkehrskonto sein.
Sind Sie der Pfändungsschuldner? So ist es sinnvoll, das Zahlungsverkehrskonto als Pfändungsschutzkonto zu führen, um einen Pfändungsschutz auf das übertragene Guthaben zu erlagen. Die Umwandlung zum Pfändungsschutzkonto muss ebenfalls innerhalb der einmonatigen Zahlungssperre erfolgen. Maßgeblich ist das Zustelldatum an die Bank.
Für die Umstellung eines Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto muss ein gesonderter Auftrag an die Bank gestellt werden.

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