Wichtiger Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Aufträge nur innerhalb der banküblichen Arbeitstage bearbeitet werden. Um noch innerhalb der einmonatigen Sperrfrist zu bleiben, müssen Sie diese Bearbeitungszeit bei Ihrer Beauftragung berücksichtigen.
Sie können einmal einen Auftrag zur Übertragung innerhalb der einmonatigen Sperrfrist stellen, d.h. die Übertragung findet spätestens am 2 Werktag nach Auftragserteilung statt. Sofern danach weitere Geldeingänge auf dem Gemeinschaftskonto eingehen, wird automatisch am letzten Tag der Sperrfrist, ein weiterer Pro-Kopf-Anteil, auf das von Ihnen im Auftrag genannte Girokonto übertragen. Weitere Übertragung zwischen diesen beiden Terminen auf Ihr Konto sind nicht möglich.
Bsp: Ihnen wurden bereits durch diesen Auftrag 400 Euro übertragen (Pro-Kopf-Anteil) zwischenzeitlich gehen auf dem Gemeinschaftskonto weitere 600 Euro und 200 Euro ein. In diesem Fall werden wir Ihnen automatisch am letztmöglichen Tag der Sperrfrist Ihren Pro-Kopf-Anteil von 300 Euro und 100 Euro also insgesamt weitere 400 Euro übertragen.