Mit diesem Auftrag bitten Sie um Aufhebung der Vereinbarung über die Führung dieses Kontos als Pfändungsschutzkonto. Ihr Konto wird danach nicht mehr als Pfändungsschutzkonto geführt.
Wichtiger Hinweis:
Nur die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber selbst kann diesen Aufhebungsauftrag an die Bank stellen.