Sie können Ihr bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto gem. §850k ZPO umwandeln. Dieses gewährt Ihnen Pfändungsschutz im Rahmen des gesetzlichen Freibetrages.
Voraussetzungen
- Ihre Girokonten bei der Volksbank Mittelhessen werden auf Guthabenbasis geführt bzw. weisen aktuell keinen Solllsalso aus, so auch das nachfolgend genannte Konto.
- Sollte Ihr Konto im Soll stehen, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Nutzung Ihres Pfändungsschutzkontos sowie die Rückführung Ihres Sollsaldos anhand einer Ratenzahlungsvereinbarung besprechen.
- Das genannte Konto lautet auf eine Einzelperson. (Konten von Personenmehrheiten sind hiervon ausgeschlossen.)
- Für eine Person darf insgesamt nur ein Pfändungsschutzkonto geführt werden - egal bei welcher Bank.