Vereinbarung über die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k ZPO

Umstellung eines Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto

Sie können Ihr bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto gem. §850k ZPO umwandeln. Dieses gewährt Ihnen Pfändungsschutz im Rahmen des gesetzlichen Freibetrages.

Voraussetzungen

  • Ihre Girokonten bei der Volksbank Mittelhessen werden auf Guthabenbasis geführt bzw. weisen aktuell keinen Solllsalso aus, so auch das nachfolgend genannte Konto.
  • Sollte Ihr Konto im Soll stehen, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Nutzung Ihres Pfändungsschutzkontos sowie die Rückführung Ihres Sollsaldos anhand einer Ratenzahlungsvereinbarung besprechen.
  • Das genannte Konto lautet auf eine Einzelperson. (Konten von Personenmehrheiten sind hiervon ausgeschlossen.)
  • Für eine Person darf insgesamt nur ein Pfändungsschutzkonto geführt werden - egal bei welcher Bank.

  1. Antrag Umstellung auf Pfändungsschutzkonto
  2. Kontaktdaten & Rechtliche Informationen
  3. Zusammenfassung
Antrag Umstellung auf Pfändungsschutzkonto

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Vereinbarung über die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k ZPO

Ich bitte die Volksbank Mittelhessen, mein nachfolgend genanntes Girokonto ab sofort als Pfändungsschutzkonto gem. §850k ZPO zu führen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass wir Aufträge nur für unsere eigenen Kunden durchführen können. Dies erkennen Sie daran, dass Ihre IBAN die Bankleitzahl der Volksbank Mittelhessen enthält (51390000).  

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.