Taschengeld

Ab wann, wie viel und wie lange?

Ganz egal ob Spielsachen oder Süßigkeiten: Für die kleinen und großen Wünsche von Kindern braucht es in der Regel Geld. Um Kindern frühzeitig den Umgang damit beizubringen ist es empfehlenswert Taschengeld zu zahlen. So lernen sie finanzielle Entscheidungen selbst zu treffen.

Lebensnotwendige Ausgaben wie z.B. für Essen oder Kleidung sollten dabei nach wie vor von den Eltern gezahlt werden. Auch sollte das Taschengeld nicht an Bedingungen wie bspw. gutes Verhalten geknüpft sein. 

Alles wichtige im Überblick

Ab welchem Alter?

Ab dem Grundschulalter sollte es einen festgelegten wöchentlichen Betrag geben. Dieser kann dann im Laufe der Zeit angepasst werden. Mit 10 Jahren empfiehlt sich ein monatlicher Rhythmus. So kann Ihr Kind lernen über einen längeren Zeitraum mit seinem Geld auszukommen.

Welche Höhe?

Die folgenden Werte dienen zur Orientierung und stellen nur eine Empfehlung dar. Grundsätzlich ist die Höhe des Taschengeldes immer vom Einkommen der Eltern und den Ausgaben, die Kinder und Jugendliche in einem bestimmten Alter haben, abhängig.

Alter des Kindes Höhe des Taschengeldes
unter 6 Jahre 1 Euro pro Woche
6 bis 7 Jahre 2 Euro pro Woche
8 bis 9 Jahre 3 Euro pro Woche
10 bis 11 Jahre 14 bis 16 Euro pro Monat
12 bis 13 Jahre 20 bis 22 Euro pro Monat
14 bis 15 Jahre 25 bis 30 Euro pro Monat
16 bis 17 Jahre 35 bis 45 Euro pro Monat
18 Jahre 70 Euro pro Monat

Wie lange?

Wie lange Taschengeld gezahlt werden sollte ist auch wieder abhängig von der jeweiligen individuellen finanziellen Situation der Eltern und des Kindes. Bei Volljährigen empfiehlt das Jugendamt bis zu 75 Euro. Mit Beginn einer Ausbildung oder wenn Ihr Kind selbst genügend verdient, ist ein Taschengeld nicht mehr notwendig.

Eigenes Konto

Zusätzlich zum Taschengeld können Sie Ihrem Kind ein eigenes Konto einrichten und das Taschengeld überweisen. Gerade wenn es noch zusätzlich Geld von Verwandten bekommt, bietet es sich an ein eigenes Konto zu eröffnen. So lernt Ihr Kind neben dem Umgang mit Geld auch den Umgang mit einem Konto.

Taschengeld-

paragraf

In § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen geregelt. Demnach sind Kinder ab 7 Jahre beschränkt geschäftsfähig. Sie können auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern rechtskräftig etwas kaufen, wenn sie den Kauf mit ihrem verfügbaren Taschengeld zahlen können. Eine Verpflichtung Taschengeld zu zahlen oder ein Recht darauf gibt es aber nicht.

Zusammenfassung

  • Das Taschengeld sollte in einem regelmäßigen Rhythmus ausgezahlt werden.
  • Die Höhe sollte immer individuell festgelegt werden, aber es gibt Empfehlungen vom Jugendamt.
  • Von ca. 5 bis 18 Jahren empfiehlt es sich ein Taschengeld zu zahlen.
  • Ein Recht auf Taschengeld gibt es nicht.
  • Ein Vorschuss sollte nicht gezahlt werden, damit Ihr Kind lernt mit seinem Geld umzugehen.

Und das Wichtigste: Die Entscheidung darüber, was Sie machen treffen natürlich nur Sie! Überlegen Sie sich, was zu Ihrer individuellen Situation passt und handeln Sie so, dass Sie und Ihr Kind ein gutes Gefühl dabei haben.