Unterstützung für Mitglieder mit Bau- und Immobiliendarlehen
Sie sind derzeit von finanziellen Engpässen durch die Coronakrise betroffen und benötigen eine einfache Lösung, die Ihnen etwas Spielraum verschafft?
Wir können Sie in der Krise unterstützen, wenn Sie durch die COVID-19-Pandemie betroffen sind und die Rückzahlung Ihrer Kredite Ihnen erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Wir bieten Ihnen daher die Anwendung der Moratorien ohne Gesetzesform der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Dies ermöglicht Ihnen, abhängig von Ihren Darlehen, Tilgungsleistungen für einen Zeitraum von maximal 9 Monaten auszusetzen.
Frühere bzw. bereits vereinbarte Tilgungsaussetzungen unter Anwendung der Moratorien ohne Gesetzesform, werden hierbei angerechnet und verkürzen den maximalen Aussetzungszeitraum. Der erste Aussetzungstermin darf nicht nach dem 31.03.2021 liegen.
Welche Vorteile die Stundungsmaßnahmen Ihnen bieten, erläutern Ihnen gerne unsere Berater in einem persönlichen Gespräch.