- Steuerfreier Erwerbszuschuss von bis zu 100.000 Euro jährlich
- Steuererstattungen bei gewinnbringender Veräußerung
- Förderung von innovativen Start-ups
Wagniskapital für Existenzgründer
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Jedes Jahr planen zahlreiche Gründerinnen und Gründer mit erfolgsversprechenden Innovationen ihren Einstieg in die Selbsständigkeit, scheitern jedoch oftmals bereits in der Anfangsphase.
Der Grund: Unzureichendes Kapital, um den Markteintritt und die Wachstumsphase erfolgreich zu finanzieren.
Das Förderprogramm INVEST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt daher private Investoren (insbesondere Business Angels), die innovativen Jungunternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellen möchten.
Überblick
Zielgruppe: Private Investoren (natürliche Personen oder Business-Angel-Gesellschaften), die sich an kleinen, jungen und innovativen Unternehmen beteiligen möchten.
Vorteile für Investoren:
Beteiligt sich ein Investor an einem Unternehmen, so werden ihm 20 Prozent der investierten Summe steuerfrei vom Staat erstattet, während seine Geschäftsanteile in voller Höhe bei ihm verbleiben. Die Beteiligungssumme muss mindestens 10.000 Euro betragen.
Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile, oder das Unternehmen scheitert, so muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Somit verringert der Erwerbszuschuss das Risiko einer Kapitalbeteiligung.
Veräußert der Investor (nur natürliche Personen) seine Anteile gewinnbringend, so werden ihm die zu zahlenden Steuern als Exitzuschuss in Höhe von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns pauschal erstattet, was die Gewinnaussichten für Investoren zusätzlich erhöht.
Vorteile für Unternehmen:
Die Förderfähigkeit für INVEST wird Start-up Unternehmen im Rahmen der Antragstellung
bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit einem Förderfähigkeitslogo
für die Investorenakquise eingesetzt werden.
Zusätzlich können sich förderfähige Unternehmen auf der INVEST-Website des Bundesministeriums für Wirtschaft listen lassen und so die Chancen erhöhen, private Investoren auf sich aufmerksam zu machen und Wagniskapital zu erhalten.
Voraussetzungen
Für Investoren:
- Beteiligungshöhe: mindestens 10.000 Euro.
- Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen. Zusätzlich ist für Investoren, die sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen, die Summe der förderfähigen Beteiligungen auf maximal 1.000.000 Euro in drei Jahren begrenzt. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu drei Millionen Euro pro Jahr bezuschusst werden.
- Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem anderen Gesellschafter)
- Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
- Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre (sog. Mindesthaltedauer)
- nicht älter als sieben Jahre
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im EWR und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
- nachweislich innovativ: Das Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters
nachgewiesen werden. - fortlaufend wirtschaftlich aktiv bzw. nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf www.invest-wagniskapital.de und in der folgenden Broschüre.