- Absicherung Ihrer Firma gegen Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
- Individuelle Gestaltung der Versicherung möglich
- Verschuldensunabhängig
NaturschutzPolice
Die finanzielle Sicherheit zum Schutz der Natur
Umweltschadensversicherung
Hat Ihr Betrieb nach dem 30.04.2007 Umweltschäden verursacht, sind Sie laut Umweltschadensgesetz dafür haftbar. Zum Teil auch dann, wenn Ihrerseits gar kein Verschulden vorliegt. Die Umweltpolice NaturschutzPolice der R+V sichert Sie gegen dieses finanzielle Risiko ab.
Ihre Vorteile:
- Die NaturschutzPolice deckt alle Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz ab
- Trägt Sanierungskosten für Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen, Böden und Gewässern
- Modular konzipiert und individuell gestaltbar
- Versichert auch die verschuldensunabhängige Haftung
Details
Damit alles reibungslos weiterläuft
Verursacher können für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht werden. Das ist ein kaum zu kalkulierendes Risiko - nicht nur für Betreiber von Anlagen, sondern auch für die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.
Neu ist, dass verursachende Betriebe für Sanierungskosten aufkommen müssen, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Dabei gilt für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).
Umweltschadensgesetz
Das Umweltschadensgesetz regelt Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen. Dazu gehören Böden, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume.
Die Liste der geschützten Arten und Lebensräume ist lang, hierzu gehören z. B. Feldhamster, verschiedene Reiher, diverse Frosch-, Kröten- und Echsenarten, eine Vielzahl von Blühpflanzen, Dünen- und Küstenbereiche, Moore, Wälder und vieles mehr. Es handelt sich also nicht nur um "Exoten", sondern um diverse Arten in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Damit betrifft das Gesetz nicht nur Betreiber von Anlagen, sondern auch die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.
Weitere Informationen
Die finanzielle Sicherheit zum Schutz der Natur
Gegen finanzielle Belastungen, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, können Sie sich mit der NaturschutzPolice unseres Partners R+V absichern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der R+V oder bei unseren Beratern vor Ort.