Private Krankenversicherung

R+V-GesundheitsKonzept AGIL

Mit der privaten Krankenvollversicherung der R+V Krankenversicherung AG können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten. Das GesundheitsKonzept AGIL ist speziell für freiwillig gesetzlich oder bereits anderweitig privat Krankenversicherte sinnvoll.

Private Krankenversicherung im Überblick

Für jeden den passenden Tarif

Mit dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL der R+V Krankenversicherung AG haben Sie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz – von bereits guten Leistungen in AGIL classic pro bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang in AGIL premium. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.

Die Leistungen des R+V-GesundheitsKonzepts AGIL im Überblick

Die Tarife AGIL classic pro, AGIL comfort und AGIL premium sind in den Leistungen gestaffelt. So entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.

  • Komfort im Krankenhaus
  • Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
  • Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
  • Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich
  • Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
  • Mit unserem Gesundheitspartner TeleClinic sind Sie nicht allein. Ab sofort gibt es Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung per App.

Tarife der privaten Krankenversicherung

Die Tarife aus dem R+V-GesundheitsKonzept AGIL im Überblick

Hohe Flexibilität verbunden mit den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung – das zeichnet das R+V-GesundheitsKonzept AGIL aus. In allen Tarifen erhalten Sie umfassenden Gesundheitsschutz und genießen die Vorteile eines Privatpatienten.

Leistung in Deutschland
AGIL classic pro
(CP0U bis CP3U)
AGIL comfort
(MP0U bis MP3U)
AGIL premium
(TN0U bis TN3U)
Arzthonorare
Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) Erstattung bis zum Höchstsatz, d. h. bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ
Erstattung auch über den Höchstsatz, d. h. über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus
Ärztliche Leistungen 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung 100 % bei Behandlung durch Primärarzt und Facharzt mit diagnosebezogener Überweisung; 75 % bei Behandlung durch Facharzt ohne Überweisung 100 %, kein Primärarztprinzip
Heilpraktiker 75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr 75 %, max. 750 EUR Erstattung je Kalenderjahr 100 %
Arzneimittel 100 % für verordnete Arzneimittel 100 % für verordnete Arzneimittel 100 % für verordnete Arzneimittel
Heil- und Hilfsmittel 75 % 75 % 100 %
Sehhilfen 100 %, max. 300 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) 100 %, max. 300 EUR Erstattung  innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl) 100 %, max. 900 EUR Erstattung innerhalb von 3 Jahren (unabhängig von der Anzahl)
Psychotherapie Ambulant: 75 %
Stationär: 100 %
Ambulant: 75 %
Stationär: 100 %
Ambulant: 100 %
Stationär: 100 %
Kuren 100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn 100 %, max. 600 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn 100 %, max. 1.800 EUR Erstattung alle 3 Jahre ab Versicherungsbeginn
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
100 %
75 %
75 % für Versicherte unter 21 Jahren
100 %
75 %
75 % für Versicherte unter 21 Jahren
100 %
80 %
80 %
Stationäre Leistungen Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt, Rooming-in1 Zweibettzimmer,          Privatarzt,                  Rooming-in1 Einbettzimmer, Privatarzt,      Rooming-in1
Geltungsbereich Europa, außerhalb bis 6 Monate Europa, außerhalb bis 6 Monate Weltweit 3 Jahre mit Anspruch auf Verlängerung

Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL

So können Sie von einem Tarif zum anderen wechseln oder den Selbstbehalt ändern:

Private Krankenversicherung - Tarifwechsel

Hohe Flexibilität im R+V-GesundheitsKonzept AGIL

So können Sie von einem Tarif zum anderen wechseln oder den Selbstbehalt ändern:

Private Krankenversicherung - Tarifwechsel
  • Flexibler Tarifwechsel: Wechsel in den jeweils höherwertigen Tarif nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr ab Alter 16 bis Alter 50 möglich.
  • Änderung des Selbstbehalts: Erhöhung des Selbstbehalts jederzeit und Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis Alter 50 möglich.
  • Plus für Kinder: Für Kinder gilt der hälftige Selbstbehalt. Im Rahmen der Kindernachversicherung ist die Wahl eines höherwertigen Tarifs sowie einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern möglich.

Beitragsrückerstattung (BRE)

Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, entsteht der Anspruch auf eine attraktive Beitragsrückerstattung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für die eine separate Rechnung ausgestellt wird, haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung.


Details zur privaten Krankenversicherung

Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird. 2019 liegt die JAEG bei 5.062,50 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2019 mehr als 60.750 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2020 in die private Krankenversicherung wechseln – vorausgesetzt Ihr Bruttogehalt bleibt auch 2020 oberhalb der dann geltenden JAEG.

Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt und für Mitarbeiter, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels die JAEG im laufenden Kalenderjahr überschreiten. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.

  1. Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes.