Die Prolongation des Festgelds ist frühestens 35 Tage vor Fälligkeit und spätestens bis zum 4. Bankarbeitstag vor Fälligkeit möglich.
Nach Ablauf der Prolongation von 180 Tagen wird das Guthaben automatisch wieder dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto des Insolvenzschuldners gutgeschrieben.