Prolongation eines Festgeldes WEG durch Hausverwalter

Sie können nun in wenigen Schritten die Prolongation eines bereits bestehenden Festgeldes direkt online beantragen.

Hinweis

Der Auftrag kann nur durch einen Geschäftsführer oder Kundenbevollmächtigten der Hausverwaltung erteilt werden.

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Die Prolongation des Festgeldes ist frühestens 35 Tage vor Fälligkeit und spätestens bis zum 4. Bankarbeitstag vor Fälligkeit möglich.

Nach Ablauf der Prolongation von 180 Tagen wird das Guthaben automatisch wieder dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto der WEG gutgeschrieben.

Angaben zur WEG

Angaben zum Hausverwalter

Rechtliches