Der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen ist Teil umfassenderer Bemühungen, Finanzfragen und die spezifischen Erfordernisse der europäischen und der globalen Wirtschaft zum Nutzen des Planeten und unserer Gesellschaft miteinander zu verknüpfen. Die EU hat dazu 2018 zehn Kernbereiche definiert, aus denen sich konkrete Vorgaben für den europäischen Wirtschaftsraum ableiten...
Mehr zum EU-Aktionsplan
EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen |
Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft |
Um die Klima - und Energieziele der EU bis 2030 zu erreichen, muss eine Lücke von jährlich 180 Mrd. EUR geschlossen werden. |
Schaffung einer widerstands- und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft aufgrund effizienterer Produktionsabläufe und durch eine Umwandlung in ein umweltfreundlicheres Kreislaufsystem. |
Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement |
Begrenzung der finanziellen Auswirkungen von ökologischen und sozialen Risiken. |
Angemessene Berücksichtigung von Umwelt-, Governance- und sozialen Risiken durch den Finanzsektor bei der Risikoanalyse. |
Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit |
Transparenz als Grundlage, damit die Finanzmarktteilnehmer die langfristige Wertschöpfung von Unternehmen und ihr Management von Nachhaltigkeitsrisiken angemessen bewerten können. |
Unternehmen in eine nachhaltigere und langfristigere Richtung lenken. |
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Im EU-Aktionsplan festgelegte Inhalte |
1 | Taxonomie | Einrichtung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten |
2 | Standards | Schaffung von Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte |
3 | Nachhaltige Projekte | Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte |
4 | Financial Advice | Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung |
5 | Benchmarks | Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks |
6 | Nachhaltigkeitsratings | Bessere Integration von Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen |
7 | Nachhaltigkeitspflichten | Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter |
8 | Aufsichtsvorschriften | Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften |
9 | Offenlegungspflichten | Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung |
10 | Unternehmensführung | Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten |
Quelle: Parmenas Group und Terra Institute (2021) |
Der Aktionsplan zielt insbesondere darauf ab,
- die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen
- finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, zu bewältigen
- Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.
Insbesondere die Taxonomie-Verordnung, Offenlegungs-Verordnung und die Berichtspflichten üben direkten Einfluss auf Unternehmen aus, die Schritt für Schritt in der Praxis Anwendung finden. Es empfiehlt sich für Unternehmen, mit Blick auf die neuen Regelungen für das Jahr 2023, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.