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Frau hält eine Überweisung in der Hand

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung und Empfängerprüfung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 treten per 9. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie wurden hierüber in den letzten Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Die Umsetzung der Empfängerprüfung startet ab dem 5. Oktober 2025. Dafür aktivieren die Banken und Sparkassen sukzessive die neue Empfängerprüfung. Deshalb kann es vorkommen, dass die Empfängerprüfung bei Überweisungen an einige Kreditinstitute in den ersten Tagen noch nicht möglich ist.

Kurz und knapp erklärt

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruegung-bvr-audiobeschreibung-202509

Transkript anzeigen

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruefung-bvr-transkript

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 15.09.2025

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP), welche sowohl für Standard- als auch für Echtzeitüberweisungen eingeführt wird.
Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Für welche Zahlungen funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Prüfung erfolgt für Zahlungen

  • im gesamten SEPA-Raum
  • als Echtzeit- oder Standardüberweisungen sowie für Sammelaufträge
  • auf allen Kanälen (online, beleghaft oder telefonisch)
Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und der VR Banking App?

Allgemeiner Ablauf

  • Starten Sie wie gewohnt Ihre Überweisung, geben Sie alle Daten ein und klicken Sie auf „Eingaben prüfen“.
  • Nun gibt es einen neuen Zwischenschritt. Die Empfängerbank prüft, ob die von Ihnen eingegeben Daten des Empfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Sie werden innerhalb von wenigen Sekunden über das Ergebnis und mögliche weitere Schritte informiert.
  • Danach geben Sie den Auftrag mit dem TAN- bzw. Sicherheitsverfahren frei.

 

VR Banking App

  • Oben unter „Kurz und knapp erklärt“ sehen Sie im Video, wie die Überweisung inkl. Empfängerprüfung mit der VR Banking App abläuft.

 

OnlineBanking über die Homepage

  • Inhaltlich ist der Ablauf identisch zur VR Banking App. Lediglich optisch unterscheidet sich der Zwischenschritt (das Ergebnis der Empfängerprüfung).
    • Bei Abweichungen öffnet sich ein PopUp-Fenster.
    • Bei einer vollständigen Übereinstimmung entfällt das PopUp-Fenster. Sie erhalten einen Hinweis dazu auf der Zusammenfassungsseite der Überweisung.
Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager eingeführt. Die technische Umsetzung in der VR-Networld-Software ist aufgrund der Ablösung durch den BankingManager nicht mehr erfolgt. Aus diesem Grund haben die betroffenen Kunden eine Abkündigung der Lizenz für Ihre VR-Networld-Software erhalten und wurden über Alternativen informiert.

Wie könnten Beispiele für die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung aussehen?
  • Eingabe der ZahlendenBei Empfängerbank hinterlegte StammdatenErgebnis der EmpfängerüberprüfungHinweis
    Max MustermannMax Mustermann und Marlene MustermannÜbereinstimmungBei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus.
    max mustermann
    Max MustermannÜbereinstimmungGroß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
    M. MustermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungWenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
    Max MusttermannMax MustermannNahezu ÜbereinstimmungKleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschter Buchstabe etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt.
    Marlene MustermannMax MustermannKeine ÜbereinstimmungZu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung.
    Elektro GmbHMax MustermannKeine ÜbereinstimmungSofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung.
    Max MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglichEingegebener Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden. Dies kann vorkommen, wenn die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder wenn ein technisches Problem besteht oder wenn für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist.
Was kostet die künftige Empfängerprüfung?

Die Empfängerprüfung (VOP) ist eine regulatorische Vorgabe für alle Finanzdienstleister und wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" bzw. grün zurückmeldet?
  • Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

    Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?
  • Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
  • Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).

    Detaillierte Informationen zu Empfängerprüfung für EBICS-Kunden haben wir Ihnen in der folgenden PDF zusammengestellt:

  • Empfängerprüfung (Verification of Payee)

    114 KB

    Änderungen im Zahlungsausgang EBICS
Entscheidungshilfe für die Verwendung der Empfängerprüfung
  • Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

    • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
    • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
    • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
    • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
    • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung? Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.
       

    Antwort: Ja.

    • Opt-In sollte genutzt werden.
    • Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Empfängerprüfung (VOP) - Änderungen im Zahlungsausgang EBICS“ unter der Frage Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
       

    Antwort: Nein.

    • Opt-Out kann genutzt werden, da der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt ist.
    • Bei Verzicht sind keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig.
    • Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).
Wie kann ich mich auf die Empfängerprüfung vorbereiten?
  • Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit.

    Hier ist ggf. eine Anpassung Ihrer Rechnungsschreiben notwendig. Hierfür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

  • Checkliste Empfängerprüfung

    331 KB

    im Zahlungseingang
  • Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

    • Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.
    • Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen.

Als Firmenkunde nutzen Sie bei Fragen oder zur Unterstützung gerne das das folgende Kontaktformular:

Änderungen bei Echtzeitüberweisungen

Änderungen des Betragslimits

Die Neuregelungen beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 08.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert.

Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Volksbank Mittelhessen eG per 01.01.2025 umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert. 

Informationen zur Zustimmungskampagne

Warum ist eine Zustimmungskampagne notwendig?
  • Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

Wie erfolgt die Einholung der Zustimmung zu den Änderungen?
  • Wir schreiben Sie dazu über die uns zu Verfügung stehenden Wege an.
     
    Kunden mit Onlinezugang und elektronischem Postfach erhalten das Anschreiben inklusive der Änderungen in den Bedingungen und dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis in Ihr elektronisches Postfach. Kunden ohne elektronisches Postfach oder mit bestimmten Vertretungsregelungen erhalten das Anschreiben per Post. Für beide Wege ist ein QR-Code bzw. ein Link im Anschreiben enthalten, worüber die Zustimmung erfolgen kann. Die PIN dient zur Sicherstellung, dass ausschließlich Sie persönlich den Link aufrufen und zustimmen können.
    Kunden mit elektronischem Postfach müssen die Unterlagen bei Zustimmung nicht erneut herunterladen, da diese bereits mit dem Anschreiben in das elektronische Postfach eingestellt wurden. Kunden mit Anschreiben per Post müssen die Unterlagen zwingend vor Zustimmung herunterladen (Zwangsdownload), damit wir unserer Pflicht zur Bereitstellung der Unterlagen nachkommen.
     
    Für eine kleine Kundengruppe ist die Zustimmung über einen QR-Code bzw. Link nicht möglich. Diese Kunden erhalten ein individuelles Anschreiben per Post, welchem eine zu unterzeichnende Zustimmungserklärung beiliegt. Im Anschreiben ist zudem genannt, auf welchem Weg wir Ihnen die Änderungsunterlagen bereitstellen.

Welche Bedingungen ändern sich?
  • Die Änderungen betroffen die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, die Sonderbedingungen für das Onlinebanking, die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
     
    Hier können Sie die wesentlichen Änderungen in den Sonderbedingungen sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (gültig ab 5. Oktober 2025) herunterladen:

  • Erläuterungen

    349 KB

    der wesentlichen Vertragsbedingungen
  • Preis- und Leistungsverzeichnis

    360 KB

    gültig ab 5. Oktober 2025
Was passiert bei Nichtzustimmung?

Zunächst würden wir uns natürlich noch einmal bei Ihnen melden, falls Sie Ihre Zustimmung versäumt haben.

Aus dem Grund, dass wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen, möchten wir Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, das von den Änderungen betroffene Girokonto zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.