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Rechtsschutz-Versicherung

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Recht haben und Recht bekommen.

Eigentlich will man mit seinen Mitmenschen gut auskommen. Aber manchmal gibt es Situationen, die nicht mit einem freundlichen Gespräch geklärt werden können – der Vermieter erhöht die Miete, ein Unfallgegner bestreitet seine Schuld oder Ihr Arbeitgeber will Ihnen ungerechtfertigt kündigen.

 

In solchen Fällen brauchen Sie einen kompetenten Beistand, der Ihnen schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht verhilft und Ihnen das Kostenrisiko zur Durchsetzung Ihres Rechts abnimmt. Schließlich ist das Leben zu kurz für langwierige Prozesse.

 

Ihre Vorteile:

  • Übernahme von Kosten aus Schieds- oder Schlichtungsverfahren
  • Übernahme bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR je Fall
  • Kostenloses Anwaltstelefon

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Recht haben und Recht bekommen.
Wem steht die R+V-Rechtsschutzversicherung bei?
  • Ihnen als Versicherungsnehmer
  • Ihrem Ehepartner oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnenden Lebenspartner
  • Ihren minderjährigen Kindern
  • Ihren unverheirateten volljährigen bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kindern (bis zum 30. Lebensjahr), solange sie noch keinen Beruf ausüben
  • Ihren Adoptiv-, Pflege- und Stiefkindern

Was deckt die R+V-Rechtsschutzversicherung ab?
  • Vorschüsse und Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen bis zu 100.000,00 EUR (zzgl. zur Versicherungssumme)
  • Die gesetzliche Vergütung des eigenen, frei wählbaren Rechtsanwalts
  • Die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens
  • Gerichtskosten
  • Kosten der gerichtlichen Sachverständigen
  • Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen
  • Kosten aus Schieds- oder Schlichtungsverfahren

Das Extra an Absicherung: der Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz erweitern Sie die Grundsicherung Ihres Straf-Rechtsschutzes.
  • Der Schutz gilt für die Ausübung einer privaten, beruflichen (außer Organtätigkeiten) und auch ehrenamtlichen Tätigkeit.

Besondere Leistungen:
  • Sie können eine angemessene Vergütung mit Ihrem Rechtsanwalt vereinbaren (besser als der gesetzliche Gebührenrahmen).
  • Zusätzlich besteht Versicherungsschutz, wenn Ihnen zu Unrecht die vorsätzliche Begehung einer Tat vorgeworfen wird.
  • Wir übernehmen die angemessene Vergütung eines selbst in Auftrag gegebenen erforderlichen Sachverständigengutachtens zur Strafverteidigung

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