Hausrat-Versicherung

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Erstens kommt es anders. Und zweitens alles wieder in Ordnung.

In die Ausstattung und Einrichtung der eigenen vier Wände investieren Sie nicht nur Ideen, sondern auch viel Geld: Kleidung, Geschirr, Einrichtungsgegenstände, Fernseher, Stereoanlage usw. Doch mit einem Schlag kann Ihr gesamter Hausrat vernichtet werden: Ein technischer Defekt an der Stehlampe verursacht ein Feuer, Leitungswasser dringt in Ihre Wohnung ein oder Einbrecher machen sich an Ihrem Eigentum zu schaffen.

 

Wenn Sie dann alles neu kaufen müssen, wird es richtig teuer. Die Hausratversicherung schützt Sie als Mieter oder Eigentümer vor den finanziellen Folgen.

 

Schutz bei Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, etc)
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch an Ihrem Hausrat (z. B. Möbel, Teppiche, Geschirr oder Wertsachen)
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Erstens kommt es anders. Und zweitens alles wieder in Ordnung.
Was ist durch die R+V-Hausratversicherung abgedeckt?
  • Wertsachen bis zu 150 EUR je m² Wohnfläche (erhöhbar)
  • Hausrat zum Neuwert ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme
  • Hausrat in Kundenschließfächern bis zu 20.000 EUR
  • Hotelkosten bis zu 100 EUR pro Tag für max. 100 Tage, wenn Sie aufgrund von Schäden nicht zuhause wohnen können
  • Rückreisekosten, wenn Sie den Urlaub früher abbrechen müssen, um Schäden zuhause abzuwickeln
  • Transport- und Lagerkosten für max. 100 Tage, wenn im Schadenfall Gegenstände ausgelagert werden müssen
  • Außerhalb der Wohnung befindlicher Hausrat (max. 3 Monate, mit bis zu 20.000 EUR)
  • Genereller Unterversicherungsverzicht bei korrekter Angabe der Wohnfläche

 

In welchem Fall greift die R+V-Hausratversicherung?

  • Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
  • In Fällen eines Wasseraustritts aus Aquarien, Wasserbetten, Fußbodenheizungen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie aus innen liegenden Regenabflussrohren
  • Bei einfachem Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Kinderwagen, Rollstühlen, Wäsche auf der Leine, Hausratgegenständen aus Krankenzimmern und aus verschlossenen KFZ bis zu 500 EUR
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens
  • Optional auch bei Überspannungsschäden durch Blitz, Glasbruchschäden und weiteren Elementarschäden wie z. B. einer Überschwemmung


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