Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Nachbars Scheibe geht zu Bruch, das Rotweinglas fällt auf den teuren Teppich von Bekannten oder durch den Rohrbruch in Ihrer Wohnung bekommen auch die Nachbarn nasse Füße. Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung nimmt Ihnen im Fall des Falles die finanziellen Folgen ab, und das auch für Ihren Partner und Ihre Kinder. Diese sind in der Regel bis zum Ende ihrer Ausbildung mitversichert.
Dabei bietet sie:
In welchem Fall greift die R+V-Privathaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und umfasst das häusliche Umfeld und alle Aktivitäten des Alltags, wie Freizeit, Reisen, Sport und Teilnahme am Straßenverkehr (als Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, etc.) Abgesichert sind Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder i. d. R. bis zum Ende der Ausbildung.
Was ist durch die R+V-Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Fügt Ihnen eine nicht zahlungsfähige und nicht haftpflichtversicherte Person einen Schaden zu, so erhalten Sie von der R+V die fällige Entschädigung bis zu 1 Mio. EUR.