Betriebliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente leistet oft keine ausreichende Versorgung im Alter. Der Gesetzgeber hat deshalb jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, eine ergänzende berufliche Vorsorge abzuschließen. Durch die Brutto-Entgeltumwandlung der Einzahlungsbeiträge sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Vielen Arbeitgeber beteiligen sich zudem finanziell an der betrieblichen Vorsorge.
Staatliche Förderung bei Bausparen
Wenn Überlegungen z. B. zu Umbau, Renovierung oder Erwerb von Wohneigentum für Sie im Vordergrund stehen, ist das Anlegen der VL in einen Bausparvertrag besonders attraktiv. Neben einem flexiblen und individuell auf Ihr Sparvorhaben ausgewählten Vertrag, können Sie die folgende staatliche Förderung erhalten.
- 8,8 % Wohnungsbauprämie* für Ihre Sparleistungen beim Bausparen bis zu 512 EUR (alleinstehend) bzw. 1.024 EUR (verheiratet)
- 9,0 % Arbeitnehmersparzulage* für Ihre vermögenswirksamen Leistungen beim Bausparen bis zu 470 EUR jährlich pro Arbeitnehmer
Staatliche Förderung beim Fondssparen
Ein Sparvertrag über Wertpapiere ist für Sie dann interessant, wenn Sie gegebenenfalls Ertragsschwankungen in Kauf nehmen und den Betrag bei Vertragsfälligkeit nicht unbedingt verfügen wollen. Das Investmentfondssparen wird ebenfalls finanziell vom Staat unterstützt.
- 20,0 % Arbeitnehmersparzulage* für vermögenswirksame Leistungen bis jährlich 400 EUR pro Arbeitnehmer
Laufzeit und Verfügbarkeit
Die Laufzeit beim Bausparen und Sparverträgen über Wertpapiere
beträgt maximal sieben Jahre. Davon wird für VL-Verträge in
Investmentfonds sechs Jahre lang eingezahlt. Im siebten Jahr ruht der
Vertrag, bevor er dann verfügbar ist.
Für VL-Sparen in Bausparverträge beträgt die Einzahlungszeit sieben
Jahre, eine Ruhephase gibt es hier nicht. Bausparverträge können jedoch
noch über die sieben Jahre hinaus bespart werden.
* Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Die festen Fördersätze beziehen sich auf Einzahlungen.