Vermögenswirksames Sparen

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Sparen und Anlegen mit staatlicher Förderung

Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).

 

Extra-Geld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber in ein bestimmtes VL-Produkt einzahlt. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, können Sie selbst die Differenz aus Ihrem Arbeitslohn ausgleichen.

 

VL-Sparformen

Es gibt drei Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen:
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Bausparen
  • Investmentfonds

 

Betriebliche Altersvorsorge

Bei dieser versicherungsvertraglichen Sparform profitiert der Arbeitnehmer von Steuervorteilen sowie von sozialversicherungsfreien Beiträgen.

 

Staatliche Förderung

Der Staat unterstützt VL-Sparen in Bausparverträge und Investmentfonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage*. Beim Bausparen gewährt er für eigene Sparleistungen zusätzlich die Wohnungsbau-Prämie*.

 

 

* Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Die festen Fördersätze beziehen sich auf Einzahlungen.

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Sparen und Anlegen mit staatlicher Förderung

Betriebliche Altersvorsorge

 

Die gesetzliche Rente leistet oft keine ausreichende Versorgung im Alter. Der Gesetzgeber hat deshalb jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, eine ergänzende berufliche Vorsorge abzuschließen. Durch die Brutto-Entgeltumwandlung der Einzahlungsbeiträge sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Vielen Arbeitgeber beteiligen sich zudem finanziell an der betrieblichen Vorsorge.

 

Staatliche Förderung bei Bausparen

 

Wenn Überlegungen z. B. zu Umbau, Renovierung oder Erwerb von Wohneigentum für Sie im Vordergrund stehen, ist das Anlegen der VL in einen Bausparvertrag besonders attraktiv. Neben einem flexiblen und individuell auf Ihr Sparvorhaben ausgewählten Vertrag, können Sie die folgende staatliche Förderung erhalten.

  • 8,8 % Wohnungsbauprämie* für Ihre Sparleistungen beim Bausparen bis zu 512 EUR (alleinstehend) bzw. 1.024 EUR (verheiratet)
  • 9,0 % Arbeitnehmersparzulage* für Ihre vermögenswirksamen Leistungen beim Bausparen bis zu 470 EUR jährlich pro Arbeitnehmer

Staatliche Förderung beim Fondssparen

 

Ein Sparvertrag über Wertpapiere ist für Sie dann interessant, wenn Sie gegebenenfalls Ertragsschwankungen in Kauf nehmen und den Betrag bei Vertragsfälligkeit nicht unbedingt verfügen wollen. Das Investmentfondssparen wird ebenfalls finanziell vom Staat unterstützt.

  • 20,0 % Arbeitnehmersparzulage* für vermögenswirksame Leistungen bis jährlich 400 EUR pro Arbeitnehmer

Laufzeit und Verfügbarkeit

 

Die Laufzeit beim Bausparen und Sparverträgen über Wertpapiere beträgt maximal sieben Jahre. Davon wird für VL-Verträge in Investmentfonds sechs Jahre lang eingezahlt. Im siebten Jahr ruht der Vertrag, bevor er dann verfügbar ist.

 

Für VL-Sparen in Bausparverträge beträgt die Einzahlungszeit sieben Jahre, eine Ruhephase gibt es hier nicht. Bausparverträge können jedoch noch über die sieben Jahre hinaus bespart werden.

 

 

* Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Die festen Fördersätze beziehen sich auf Einzahlungen. 


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Sparen und Anlegen mit staatlicher Förderung

Vermögenswirksame Leistungen werden von vielen Arbeitgebern gezahlt und sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem staatlich gefördert. Dieser Rechner zeigt Ihnen, dass Sie auch mit kleineren Beträgen groß rauskommen können.

 

Klicken Sie hier, um zum Rechner für vermögenswirksame Leistungen auf der Seite der Union Investment zu gelangen.

 
 
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