Über die Mitgliedschaft

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Die Rechtsfom Genossenschaft

Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründeten Mitte des 19. Jahrhunderts unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften.

 

Ihr Gedanke: die Hilfe zur Selbsthilfe. Zu dieser Zeit entstand auch die heutige Volksbank Mittelhessen. Damit ist sie der Region und den dort lebenden Menschen zutiefst verpflichtet.

 

Mitglieder sind Miteigentümer der Bank

Das besondere an Genossenschaftsbanken ist der Erwerb von Geschäftsanteilen. Der Kunde, welcher Geschäftsanteile erwirbt, wird zum Eigentümer seiner Bank – zum Mitglied.

 

Die Mitgliedschaft gilt mit folgenden Bedingungen als erworben: Beitrittserklärung, Zulassung durch den Vorstand und Einzahlung des Guthabens. Die Anteilshöhe (die Höhe des Geschäftsguthabens) ist nach oben begrenzt. Einzelheiten sind in der Satzung festgelegt.

 

 

Mitglieder sind bei uns im Vorteil!

Wir bieten Ihnen weit mehr als unsere attraktive Dividende. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von einer starken Gemeinschaft.

 

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Jährliche Mitgliederversammlungen
  • Dividendenzahlung
  • Bankprodukte
  • Angebote von Verbundpartnern
  • Partner bei geschäftspolitischen Entscheidungen

 

Darf es ein bisschen mehr sein?

Nehmen Sie außerdem an unserem kostenfreien mehr&wert-Programm teil und profitieren Sie von vielen exklusiven Vorteilen!

 

 

 
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