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Die wichtigsten zehn Fakten zur Abgeltungssteuer
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Allgemeine Steuerpflicht
Die Abgeltungssteuer wird als Bestandteil der Unternehmenssteuerreform ab dem 01.01.2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Damit betrifft sie nahezu alle Anlageformen und grundsätzlich alle Privatanleger.
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Kirchensteuer
Auf Wunsch können Finanzinstitute kirchensteuerpflichtige Anleger die Kirchensteuer direkt abführen.
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Veranlagungsoption
Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können statt der Abgeltungssteuer ihren persönlichen Steuersatz über die Steuererklärung geltend machen. Dies gibt dem Anleger die Möglichkeit, sich in der Veranlagung günstiger stellen zu lassen.
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Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird direkt von der Quelle, also vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt.
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Positive Auswirkungen
Ab Januar 2009 gilt für alle Anleger ein einheitlicher Steuersatz von 25 % auf Kapitalerträge zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Vorteil: Durch die "abgeltende Wirkung" müssen grundsätzlich Kapitalerträge nicht mehr in der Anlage KAP der Einkommenssteuer angegeben werden. Anleger, die einen niedrigeren Steuersatz haben, müssen aber weiterhin in die Veranlagung gehen, um sich günstiger stellen zu lassen.
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