Den Schutz vor Berufsunfähigkeit in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) gab es noch nie. Ein Landwirt musste immer so schwer geschädigt sein, dass er als erwerbsunfähig angesehen werden kann (volle Rente nur bei unter 3 Stunden Leistungsfähigkeit am gesamten Arbeitsmarkt).
Um aus Krankheitsgründen eine Rente von der Alterskasse beziehen zu können, müssen Sie ihren Hof an Dritte abgegeben haben. Die Rentenhöhe bemisst sich an ihrem Restleistungsvermögen am Arbeitsmarkt. Die dabei gewährten Rentenleistungen decken den Einkommensausfall nur zu einem geringen Teil.
Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der R+V Versicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen. Im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine laufende fest vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente – unabhängig von der Leistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Die R+V Versicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Renten-, Risiko- oder Lebensversicherung an. Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann jedoch weitgehend unabhängig von der Höhe dieser Versicherungen festgelegt werden. Im Berufsunfähigkeitsfall übernimmt die R+V die Beiträge dieser Versicherungen für Sie.
Risikoeinstufung
Obwohl Landwirte in der Regel überwiegend körperliche Tätigkeiten ausüben, wird eine Zuordnung in eine günstigere Risikogruppe (Berufsgruppe 2) vorgenommen.
Keine Verweisbarkeit
Bei der Überprüfung der Berufsunfähigkeit von Landwirten kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte eine mit seinem Beruf vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte.
Sondertarife
Aufgrund bestehender Sammelversicherungs- und Rahmenverträge der R+V u. a. mit dem Deutschen Bauernverband günstige Sondertarife und Beitragsvorteile.